Entschließung
GZ S210010/4-BEV/2025
Gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes enthebe ich
Vizekanzler Andreas Babler, MSc,
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport,
Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer,
Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft,
Christoph Wiederkehr, M.A.,
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
Peter Hanke,
Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
Mag. Norbert Totschnig, MSc,
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft,
Korinna Schumann,
Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
und
Eva Maria Holzleitner, BSc,
Bundesministerin ohne Portefeuille,
vom Amt.
Ich ernenne gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes auf Vorschlag des Bundeskanzlers
Vizekanzler Andreas Babler, MSc,
zum Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport,
Korinna Schumann,
zur Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
Christoph Wiederkehr, M.A.,
zum Bundesminister für Bildung,
Eva Maria Holzleitner, BSc,
zur Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung,
Peter Hanke,
zum Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur,
Mag. Norbert Totschnig, MSc,
zum Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
und
Mag. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer
zum Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
Gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes enthebe ich
Claudia Plakolm,
Bundesministerin ohne Portefeuille,
vom Amt und ernenne sie gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes auf Vorschlag des Bundeskanzlers zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt.
Ich übertrage ihr gemäß Artikel 77 Absatz 3 und Artikel 67 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes die sachliche Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden und im Beschluss der Bundesregierung vom 26. März 2025 angeführten Angelegenheiten:
„(1) 1. Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union; Erteilung von Weisungen für den Ausschuss der Ständigen Vertreter (I, II) und für mit diesem eng zusammenarbeitende Gruppen, jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Wirtschaftliche Koordination, einschließlich der Koordination der Maßnahmen zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Beschlüsse des Europäischen Rates und des Euro-Gipfels.
2. Angelegenheiten des Kultus.
3. Angelegenheiten der kirchlichen Stiftungen und Fonds.
4. Förderungen auf dem Gebiet des internationalen Schutzes verfolgter religiöser Minderheiten.
5. Angelegenheiten der Volksgruppen.
6. Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
7. Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
8. Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
9. Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
10. Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
a) Wohnungswesen;
b) öffentliche Abgaben;
c) Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
d) Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
e) Volksbildung.
11. Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
12. Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Dazu gehören insbesondere auch:
Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik.
Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung.
Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.
13. Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
14. Angelegenheiten der Integration.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Koordination der allgemeinen Integrationspolitik.
Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Integration.
Förderungen auf dem Gebiet der Integration einschließlich Stiftungen und Fonds.
15. Angelegenheiten des Zivildienstes.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
(3) Abs. 1 gilt nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.
(4) Diese Entschließung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.“
Gemäß Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes gebe ich zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung auf Vorschlag des Bundeskanzlers
Staatssekretärin MMag.a Michaela Schmidt
dem Vizekanzler und Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport,
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
und
Staatssekretärin Mag.a Elisabeth Zehetner-Piewald
dem Bundesminister für Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus,
bei.
Wien, am 2. April 2025
Der Bundespräsident:
VAN DER BELLEN
Der Bundeskanzler:
STOCKER