In 5 Schritten zur erfolgreichen Veröffentlichung auf EVI
Aktualisiert: September 2024Mit den folgenden Tipps können Sie sicherstellen, dass Ihre Veröffentlichungen erfolgreich und fristgerecht auf EVI erscheinen.
1Prüfen Sie ob Sie berechtigt sind, um auf EVI zu veröffentlichen
Darf ich auf EVI veröffentlichen?
Ja, wenn Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Das betrifft u.a. bundesgesetzlich vorgesehene Verlautbarungen, die zuvor im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden mussten.
Ja, wenn Sie im Namen von Bundesdienststellen, Ländern oder Gemeinden Informationen von öffentlichem oder wirtschaftlichem Interesse für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Nein, wenn keines der beiden oben genannten Szenarien auf Sie zutrifft.
Sie sind sich unsicher, ob sie veröffentlichen dürfen? Kontaktieren Sie uns unter office@evi.gv.at und wir helfen Ihnen gerne weiter.
2Bereiten Sie Ihren Veröffentlichungstext in WORD vor
Was muss ich bei der Vorbereitung meiner Veröffentlichung beachten?
Bereiten Sie Ihre Veröffentlichung als editierbare WORD-Datei (.doc, .docx) vor. In seltenen Fällen dürfen zusätzlich zum Word-Dokument auch Anhänge im PDF-Format mitgeliefert werden.
- Ausnahme: Für Bilanzen erstellen Sie bitte eine PDF-Gesamtdatei. Erfahren Sie mehr über die Dokument- und Formatierungsvorgaben für Bilanzen.
Die genauen Dokument- und Formatierungsvorgaben finden Sie in unseren allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass eine falsche Datenanlieferung zu einer Verzögerung Ihrer Veröffentlichung führen kann.
Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Text ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Elemente enthält. Bitte beachten Sie, dass das EVI-Team für den Inhalt und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen Ihrer Veröffentlichungen nicht verantwortlich ist!
Frist: Prüfen Sie, ob für Ihre Verlautbarung eine gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungsfrist besteht. Wenn ja, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Beauftragung rechtzeitig erfolgt. Die Bearbeitung von unserer Seite kann laut unseren allgemeinen Veröffentlichungsbedingungen bis zu vier Werktage in Anspruch nehmen.
3Übermitteln Sie Ihre Veröffentlichung per E-Mail an office@evi.gv.at
Was muss diese E-Mail an office@evi.gv.at enthalten?
a. Eine Word-Datei, die den Veröffentlichungstext enthält,
b. Bilanzen als Gesamt-PDF (falls vorhanden),
c. Ihren Veröffentlichungstermin (falls Sie an einem bestimmten Tag veröffentlichen möchten),
Nach Übermittelung Ihrer E-Mail erhalten Sie eine automatische Bestätigung, dass wir Ihren Auftrag erhalten haben. Sollten wir weitere Fragen zu Ihrer Beauftragung haben, werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden.
4Kontrollieren Sie die Voransicht Ihrer Veröffentlichung
Innerhalb von vier Werktagen senden wir Ihnen eine Kontrollvoransicht sowie den geplanten Veröffentlichungstermin Ihrer Veröffentlichung.
Prüfen Sie die Voransicht sorgfältig.
Ist die Veröffentlichung korrekt?
Ja! Dann müssen Sie nichts weiter tun – Ihre Verlautbarung wird am geplanten Termin in der vorliegenden Form auf EVI erscheinen.
Sind Korrekturen erforderlich?
So gehen Sie vor:
a. Klicken Sie in der Kontrollvoransicht auf den Button „Änderungen beauftragen“ und
b. Teilen Sie uns Ihre Änderungswünsche mit.
Hinweis: Das Veröffentlichungsdatum kann nur gewährleistet werden, wenn die Änderungsvorschläge spätestens am letzten Werktag vor der Veröffentlichung bis 13:00 eingehen.
5Ihre Veröffentlichung auf EVI aufrufen
Herzlichen Glückwunsch, Ihre Verlautbarung wurde erfolgreich auf EVI veröffentlicht!
Am Tag der Veröffentlichung erhalten Sie automatisch einen Beleg-Link, um Ihre Veröffentlichung aufzurufen.
Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns an office@evi.gv.at.
Haben Sie Vorschläge, wie wir unseren Prozess verbessern können?
Wir freuen uns über Ihr Feedback! Bitte helfen Sie uns und melden Sie sich für unseren Usability-Test.