Hinweis
nach § 38 Abs. 4 UGB
Salesia Ataalla e.U., mit der Geschäftsanschrift 1090 Wien, Julius Tandler Platz 2a, Tür 1,2, und die Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, mit der Geschäftsanschrift 1210 Wien, Ödenburgerstrasse 19/52, haben am 26.03.2025 einen Unternehmenskaufvertrag abgeschlossen, mit welchem Salesia Ataalla e.U, den am Standort 1090 Wien, Julius Tandler Platz 2a bestehenden Betrieb mit der Top Nr. 1,2 (in weiterer Folge kurz das „Unternehmen“) (unter Zurückbehaltung bestimmter Vermögenswerte) mit Stichtag 26.03.2025 an die Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, verkauft und übertragen hat.
Das Unternehmen umfasst im Wesentlichen das unter der Etablissementbezeichnung „Franz-Josefs-Stüberl“ geführte Geschäftslokal.
Gemäß dem Unternehmenskaufvertrag besteht nach § 38 Abs. 4 UGB ein Haftungsausschluss der Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, für alle Verbindlichkeiten aus solchen unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen des Salesia Ataalla e.U., welche Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, nach dem Unternehmenskaufvertrag nicht von der Salesia Ataalla e.U, übernimmt; ferner wurde die Haftung der Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, auch für Verbindlichkeiten aus solchen unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, von der Salesia Ataalla e.U. nach dem Unternehmenskaufvertrag übernimmt, insofern diese Verbindlichkeit bei Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages bereits besteht (Altverbindlichkeiten), der Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, aber nicht bekannt war; die Haftung der Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, wurde darüber hinaus auch für Verbindlichkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen ausgeschlossen, die nach dem Unternehmenskaufvertrag der Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, zugeordnet sind, jedoch infolge Widerspruchs nach § 38 Abs. 2 UGB (oder aus anderen Gründen) nicht auf die Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, übergehen; schließlich besteht der vorgenannte Haftungsausschluss auch dann, wenn sich der Unternehmenskaufvertrag als nichtig erweist oder erfolgreich angefochten wird; „unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse“ im Sinne des Haftungsausschlusses sind solche, die sich auf das Unternehmen beziehen; eine Haftung der Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, nach § 38 Abs. 4 UGB für Verbindlichkeiten, welche sich auf das andere von der Salesia Ataalla e.U., betriebene Unternehmen beziehen, besteht schon nach dem Gesetz nicht; vorsichtsweise wurde die Haftung der Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y, auch für solche Verbindlichkeiten ausgeschlossen.
die Geschäftsführung der Crustyslices Wien GmbH, FN 641051y,
und
Salesia Ataalla e.U.