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Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport | Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsrates des Österreichischen Rundfunks

Stellenausschreibung: Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsrates des Österreichischen Rundfunks

Ausgeschriebene Stelle:
Mitglied des ORF-Stiftungsrates
Ende der Bewerbungsfrist:
Montag, den 05. Mai 2025
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Organisation:
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport - Abteilung I/10 - Medienangelegenheiten
Übermittlung:
Veröffentlicht auf EVI am 22.04.2025

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

Ausschreibung zur Interessentinnen- und Interessentensuche für die Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsrates des Österreichischen Rundfunks

GZ 2025-0.296.468

Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 und Abs. 1a bis 1c i.V.m. § 45 Abs. 8 bis 10 und 12 des ORF-Gesetzes werden Interessentinnen und Interessenten für die Funktion eines Mitglieds des ORF-Stiftungsrates eingeladen, ihre Bewerbungen bis längstens 

5. Mai 2025 (bis 18 Uhr einlangend)

per Email medienrecht@bmwkms.gv.at an die Abteilung I/10 - Medienangelegenheiten im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zur oben angeführten Geschäftszahl zu übermitteln.

Modalitäten der Bewerbung

Gemäß § 20 Abs. 1c ORF-G ist vor der Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrates eine öffentliche Ausschreibung zu veranlassen. Die Bundesregierung hat in der Folge anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien eine Auswahl von Mitgliedern zu treffen, die im Sinne der Kriterien in § 20 Abs. 1a und 1b ORF-G die fachliche Qualifikation zur Besorgung der Aufgaben des Stiftungsrates (vgl. § 21 ORF-G) aufweisen.

I. Unterlagen und Belege

Die Bewerbungsunterlagen sollten unbedingt unter Einhaltung der nachfolgenden Gliederung die folgenden Angaben enthalten. Es wird ersucht, die Unterlagen in einem bearbeitbaren Dokumentenformat zu übermitteln.

A. Angaben zur Person:

  1. Persönliche Daten (Geburtsdatum, berufliche Funktion bzw. Aufgabe) und hierbei insbesondere Ausführungen konkret zu den in § 20 Abs. 1a ORF-G geregelten Anforderungen, dh. inwieweit die Bewerberin bzw. der Bewerber
    1. die persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweist und
    2. über umfassende Kenntnisse des österreichischen und internationalen Medienmarktes verfügt oder sich auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst oder Bildung hohes Ansehen erworben hat;
  2. Darstellung über die in § 20 Abs. 1b ORF-G angesprochene Expertise in einem der folgenden Bereiche: Betriebswirtschaft, Controlling, Medienwirtschaft, Kommunikation, Technologie und Innovation sowie Rundfunk-, Urheber- und Medienrecht;
  3. persönlich unterschriebene Erklärung der Person, dass bei ihr keine Unvereinbarkeit gemäß § 20 Abs. 3 ORF-G vorliegt, die einer Bestellung und der Ausübung der Funktion entgegensteht.

II. Auswahl

Gemäß § 20 Abs. 1a bis 1c ORF-G werden auf der Grundlage der eingelangten Bewerbungen sechs Personen von der Bundesregierung bestellt. Die Bundesregierung hat gemäß § 20 Abs. 1b ORF-G dafür zu sorgen, dass in den Bereichen Betriebswirtschaft, Controlling, Medienwirtschaft, Kommunikation, Technologie und Innovation sowie Rundfunk-, Urheber- und Medienrecht ausreichende Expertise gegeben ist. Die Bundesregierung hat weiters die facheinschlägige Ausbildung, Dauer und Art der Berufserfahrung sowie die Kenntnisse im jeweiligen Bereich zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat ferner gemäß § 30f ORF-G bei der Zusammensetzung der Kollegialorgane des ORF auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter Bedacht zu nehmen.

Der Text des geltenden ORF-Gesetzes ist im Internet unter www.ris.bka.gv.at abrufbar.