Stadt Villach | Baubewilligung 08.03.2025

Ansuchen um Baubewilligung: Errichtung einer Wohnanlage in 9500 Villach, Millstätter Straße auf Grst.Nr. 627/1 KG St. Ruprecht

Zahl
1/BB 04516/2021/01/02/LS
Rechtsgrundlage
§§ 44a, 44b, 44d, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, AVG 1991, § 16 Kärntner Bauordnung 1996, K-BO 1996
Vorhaben
Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 26 Kleinwohnungen, 29 PKW-Stellplätzen sowie einer PV-Anlage am Dach in 9500 Villach, Millstätter Straße auf Grst.Nr. 627/1 KG St. Ruprecht
Frist für Einwendungen
Dienstag, den 22. April 2025
Kontakt für Einwendungen
Organisation:
Behörde, Stadt Villach, Abt. Baubehörde
Übermittlung:
Post
Rathausplatz 1, 9500 Villach
Telefax
205-2699
Öffentliche mündliche Verhandlung
Freitag, den 25. April 2025 um 10:00 Uhr
Ort der Verhandlung
Millstätter Straße Höhe Haus Nr. 13
9500 Villach
Einsichtnahme in Unterlagen
Abteilung Baubehörde, Sachgebiet Bautechnik des Magistrates der Stadt Villach
Rathausplatz 1
9500 Villach
Eingang I, 2. Stock, Zimmer 201 bzw. 203
Antragsteller
E-S-E Beteiligungs- u. Vermietungs GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 08.03.2025

Villach

Baubehörde

9500 Villach, Rathaus
Rathausplatz 1

Villach, 5. März 2025

Zahl: 1/BB 04516/2021/01/02/LS

Edikt

Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages und Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren

Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten: Mit Eingabe vom 1. April 2021 sowie unter Nachreichung projektsändernder bzw. projektsergänzender Unterlagen, letztmalig mit 22. September 2022 hat die E-S-E Beteiligungs- u. Vermietungs GmbH um die baupolizeiliche Bewilligung für die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 26 Kleinwohnungen, 29 PKW-Stellplätzen sowie einer PV-Anlage am Dach in 9500 Villach, Millstätter Straße auf Grst.Nr. 627/1 KG St. Ruprecht angesucht.

Beschreibung des Vorhabens: Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit 26 Kleinwohnungen, welche im 1. und 2. Obergeschoss situiert werden sollen.

Im Erdgeschoss befinden sich ein Gemeinschaftsraum sowie auch ein Wasch- und Trockenraum. Abstellplätze für Fahrräder, Kinderwagen sowie Stellplätze sind für 23 PKWs, einer davon barrierefrei, ebenfalls im Erdgeschoss angeordnet. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird mit ± 0,00 = 499,00m ü. Adria festgelegt.

Im nördlichen Bereich befindet sich eine Freifläche, welche von den KFZ-Stellplätzen im EG aus erreichbar ist. Ein freistehender, sperrbarer Müllraum sowie sechs Außenstellplätze werden südlich des Gebäudes errichtet. Im Keller befinden sich die Technikräume sowie je Wohnung ein versperrbarer Abstellraum. Die Geschosse sind über ein gesichertes Stiegenhaus sowie über einen Aufzug barrierefrei erreichbar. 

Zum Fernbach (Parz.Nr. 625) hin wird eine Steinschlichtung errichtet, zum Seebach hin soll auf Eigengrund eine Sockelmauer samt Absturzsicherung ausgebildet werden. Bei der Steinschlichtung am Fernbach wird an der Krone eine Zaunanlage als Absturzsicherung errichtet. 

Die Erschließung des Grundstückes erfolgt von der Millstätter Straße ausgehend über die bereits errichtete Einbindung auf Parz. 627/2 bzw. Parz. 1118/1.

Die Beheizung erfolgt mittels Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz.

Für das Verfahren gilt: Gegen dieses Vorhaben können bis 22. April 2025 bei der Behörde, Stadt Villach, Abt. Baubehörde, Rathausplatz 1, 9500 Villach, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Für die schriftliche Einbringung stehen auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Fax 205-2699, E-Mail: bautechnik@villach.at) zur Verfügung. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. 

Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, Ihre Parteistellung verlieren.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Wir müssen Sie allerdings darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber an Einwendungen auch inhaltliche Anforderungen stellt. So müssen Sie konkret behaupten, dass eine Beeinträchtigung bestimmter Ihnen zustehender Rechte gegeben sein kann.

Zu diesem Vorhaben wird eine öffentliche mündliche Verhandlung verbunden mit einem Augenschein anberaumt. Ort: 9500 Villach, Millstätter Straße Höhe Haus Nr. 13, Datum: Freitag, 25. April 2025| Zeit: 10:00 Uhr

Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechtes oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar - vertreten lassen,
  • wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.

Die Anträge, die Antragsunterlagen und die vorliegenden Sachverständigengutachten liegen, soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind, während der Einwendungsfrist zur öffentlichen Einsicht auf:

Ort der Einsichtnahme: Baurechtlicher Akt: Zl.: 04516/2021 Abteilung Baubehörde, Sachgebiet Bautechnik des Magistrates der Stadt Villach Eingang I, 2. Stock, Zimmer 201 bzw. 203, Rathausplatz 1, 9500 Villach | Zeit: Mo von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung; Di von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr; Mi von 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung; Do von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr; Fr von 8 bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b, 44d, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, AVG 1991, § 16 Kärntner Bauordnung 1996, K-BO 1996

Für den Bürgermeister 
Ing.in Ljubica Stipic I Sachbearbeiterin – Bautechnik

Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Villach
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