G11 Unternehmensverbund AG
FN 245469i
Sitz: politische Gemeinde Salzburg
Geschäftsanschrift: A-5020 Salzburg, Imbergstraße 6/2
Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung
am 08.04.2025 um 12:00 Uhr,
im Konferenzzentrum St. Virgil, 5026 Salzburg, Ernst-Grein-Straße 14
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.7.2024 samt Lagebericht und des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr zum 31.7.2024
- Beschlussfassung über das Jahresergebnis zum 31.7.2024 und dessen Verwendung
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr zum 31.7.2024
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr zum 31.7.2024
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 1.8.2024 – 31.7.2025
- Beschlussfassung über die Aufhebung der erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 28.7.2020 im nicht ausgenützten Umfang und die neuerliche Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch um bis zu EUR 2.750.000,– durch Ausgabe von bis zu 2.750.000 neuen auf Namen lautenden Stammaktien, in einer oder mehreren Tranchen, gegen Bar- oder Sacheinlage, mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, wobei sich die Gesamtzahl der Aktien im Verhältnis des Erhöhungsbetrages zum bisherigen Grundkapital vergrößern muss und den Ausgabekurs sowie die sonstigen Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital) und Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; sowie über die sich dadurch ergebende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)
- Allfälliges
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre bedarf es keiner Anmeldung zur Teilnahme vor der Hauptversammlung.
Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung liegen am Sitz der Gesellschaft (5020 Salzburg, Imbergstraße 6/2) die Unterlagen (Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, Jahresabschluss mit Lagebericht, Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses, Bericht des Aufsichtsrates, Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers) zur Einsicht der Aktionäre auf und zwar jeden Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr. Auf Verlangen werden den Aktionären unverzüglich und kostenlos Abschriften der zur Einsichtnahme aufliegenden Unterlagen erstellt.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht ist der Gesellschaft bis spätestens 01.04.2025 zu übermitteln (Postanschrift
G11 Unternehmensverbund AG, Grenzlandstraße 1, A-3950 Gmünd, Telefax +43 2852 80507-11 oder E-Mail office@g11.at). Die Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort vorgelegt werden.
Salzburg, im Februar 2025
G11 Unternehmensverbund AG
Der Vorstand e.h.