:be AG
(FN 543031a)
Einladung
zu der am Mittwoch, 16. April 2025, um 14:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, Dachgeschoß 1, 1010 Wien
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
1. Tagesordnung
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
- Beschlussfassung über die Genehmigung des Vorstandsbeschlusses betreffend die ehestmögliche Aufkündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft im Vienna MTF; sowie
- Vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung zu TOP 1, Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung und Neufassung der Satzung infolge der Zurückziehung der Aktien der Gesellschaft vom Vienna MTF der Wiener Börse und der damit verbundenen verpflichtenden Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien.
2. Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen den Aktionären der :be AG gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 26. März 2025 in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft folgende Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung:
- Einberufung gemäß § 106 AktG;
- gemeinsamer Beschlussvorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 1. und 2.;
- Entwurf der geänderten Satzung; und
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.
Die Unterlagen stehen zu den Geschäftszeiten (werktags von 09:00 bis 16:00 Uhr) ab dem oben genannten Termin am Sitz der Gesellschaft, Millennium Park 20, 6890 Lustenau zur Einsicht und zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.
Auf Anfrage (Kontakt: Frau Harriet Bersier, Millennium Park 20, 6890 Lustenau, Telefon: +41 787800555 oder E-Mail: h.bersier@be-stgallen.com) erhält jeder Aktionär gemäß § 108 Abs 5 AktG zudem unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen per Post zugesandt.
3. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung(§ 106 Z 6 und 7 AktG)
An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der :be AG teilnehmen, sofern sie am Nachweisstichtag, das ist der 10. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung, somit am 6. April 2025, um 24.00 Uhr (MESZ), Aktionär der :be AG sind. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Übermittlung einer vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder einem Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellten Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT Code);
- Angaben über den Aktionär:
- Name/Firma,
- Anschrift,
- Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
- gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000A2SGH0);
- Depotnummer beziehungsweise eine sonstige Bezeichnung; und
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein und bedarf der Schriftform. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 11. April 2025, bis 24.00 Uhr (MESZ) wie folgt zugehen:
Per E-Mail: | (bitte Depotbestätigung im Format PDF anhängen) |
ODER | |
Per Post | HCE Consult AG Anmeldestelle :be ag, Postfach 820335 81803 München Deutschland |
ODER | |
Per Kuriersendung oder persönliche Zustellung: | HCE Consult AG Stahlgruberring 22 81829 München Deutschland |
ODER | |
Per Swift: | BIC COMRGB2L, Message Type MT598 oder MT599; bitte im Text unbedingt angeben: "Hauptversammlung :be AG - ISIN AT0000A2SGH0" |
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (6. April 2025, 24.00 Uhr, MESZ) beziehen.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt. Aktionäre können daher über Ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
4. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht gemäß § 113 Abs 1 AktG eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und ebenso wie ein allfälliger Widerruf der Vollmacht zeitgerecht vor der Hauptversammlung entweder spätestens bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort, persönlich übergeben oder an die Gesellschaft spätestens am 11. April 2025, 08.00 Uhr (MESZ) (einlangend), wie folgt übermittelt werden:
Per E-Mail: | wobei die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht beispielsweise als tif, pdf, et cetra dem E-Mail anzuschließen ist |
ODER | |
Per Post: | HCE Consult AG Anmeldestelle :be ag Postfach 820335 81803 München Deutschland |
Formulare zur Erteilung und zum Widerruf einer Vollmacht stehen zum Download unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf nicht zwingend.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre beziehungsweise ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität, der zur Versammlung erschienen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten bzw. die Möglichkeit zur Registrierung für die Hauptversammlung besteht ab 13:00 Uhr (MESZ).
Lustenau, im März 2025
Der Vorstand