UKO Microshops AG
Puch bei Hallein, FN 626301g
ISIN AT1UKOSHOPS1
(die „Gesellschaft“)
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 9. April 2025, um 12:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in Urstein Süd 9, 5412 Puch bei Hallein, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als Präsenzhauptversammlung abgehalten. Der Vorstand behält das Recht vor, wenn es die rechtlichen Umstände erfordern, die Hauptversammlung abzuberaumen oder zu verschieben.
I. VORGESCHLAGENE TAGESORDNUNG:
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen können ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 19. März 2025, gemäß § 108 AktG am Sitz der Gesellschaft (Urstein Süd 9, 5412 Puch bei Hallein) an Werktagen in der Zeit Mo-Do 08:00-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr und Fr 8:00-12:30 Uhr eingesehen werden sowie auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations (https://www.uko-microshops.com/investor-relations/) abgerufen werden:
- Vollständiger Text dieser Einberufung
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme
- Beschlussvorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zum Tagesordnungspunkt 1
- Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei Wandelschuldverschreibungen gemäß §§ 174 Abs. 4 iVm. 153 Abs. 4 AktG
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.
Es wird zur Einsicht in die Unterlagen um vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten bei Moritz Unterkofler und/oder Maximilian Huber unter office@uko-microshops.com gebeten.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der aufzulegenden Unterlagen zu erteilen. Der Aktionär kann auch verlangen, dass ihm die Einberufung und eine Abschrift der Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden.
Das Verlangen auf Erteilung einer Abschrift ist zu richten an:
postalisch: UKO Microshops AG, zHd Moritz Unterkofler und/oder Maximilian Huber, Urstein Süd 9, 5412 Puch bei Hallein
per E-Mail: an Moritz Unterkofler und/oder Maximilian Huber, office@uko-microshops.com
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. März 2025, 24.00 Uhr (MEZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 4. April 2025 in Schriftform, somit postalisch oder per Boten an UKO Microshops AG, zHd Moritz Unterkofler und/oder Maximilian Huber, Urstein Süd 9, 5412 Puch bei Hallein zuzugehen hat.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und rechtzeitige Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
- den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
- die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
- die Anzahl der Aktien des Aktionärs;
- den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Damit die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung dienen kann, muss sich diese auf das Ende des Nachweisstichtages 30. März 2025 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Er kann diese Rechte mittels jeder von der Gesellschaft angebotenen Form der Teilnahme ausüben.
Die Vollmacht ist unter Bedachtnahme auf die Vorgaben des § 114 AktG einer bestimmten Person zu erteilen, wobei die Textform genügt. Die Textform genügt auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht ist der Gesellschaft zu übermitteln und von dieser aufzubewahren oder nachprüfbar festzuhalten. Für die Übermittlung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
postalisch: UKO Microshops AG, zHd Moritz Unterkofler und/oder Maximilian Huber, Urstein Süd 9, 5412 Puch bei Hallein
per E-Mail: unterfertigte Vollmacht im PDF-Format dem E-Mail angefügt an Moritz Unterkofler und/oder Maximilian Huber, office@uko-microshops.com
persönlich: am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
V. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE
Die UKO Microshops AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten sowie zum Datenschutz sind auf der Internetseite der UKO Microshops AG unter https://www.uko-microshops.com/investor-relations/ zu finden und können auch über die E-Mail-Adresse office@uko-microshops.com angefordert werden.
Puch bei Hallein, 19. März 2025
Der Vorstand