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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Kollektivvertrag: KV 27/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages:
Samstag, den 01. Juni 2024
Daten der Hinterlegung:
Registerzahl:
KV 27/2025
Katasterzahl:
XXII/96/2
Veröffentlicht auf EVI am 15.01.2025

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2025-0.015.149

KV 27/2025. Am 7. November 2024 haben die Österreichische Zahnärztekammer und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen, Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag der für das ganze Bundesgebiet gilt und für die bei Zahnärzten, Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Dentisten beschäftigten Angestellten der nachfolgenden Art: a) zahnärztliche Assistentinnen sowie Auszubildende zu diesem Beruf, b) Prophylaxeassistentinnen, c) Zahntechnikergesellen, d) Zahntechnikermeister abgeschlossen, der am 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 27/2025, Katasterzahl XXII/96/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Jänner 2025 

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
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