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Bezirkshauptmannschaft Krems | Großverfahren 17.12.2024

Großverfahren: Errichtung und Betrieb eines Hochwasserschutzes für das Ortsgebiet der Stadt Langenlois in den KGen Haindorf und Langenlois, KRW2-WA-1984/002

Kennzeichen
KRW2-WA-1984/002
Rechtsgrundlage
§§ 44a, 44b, 44d, 44e und 45 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG §§ 9, 41, 98 Abs. 1, 105, 107 und 108 des Wasserrechtsgesetzes 1959 – WRG 1959
Vorhaben
Errichtung und Betrieb eines Hochwasserschutzes für das Ortsgebiet der Stadt Langenlois in den KGen Haindorf und Langenlois gegen Hochwässer des Loisbaches mit bis zur 100-jährlichen Wiederkehrwahrscheinlichkeit (HQ100)
Schriftliche Einwendungen
13.01.2025 - 24.02.2025
Öffentliche mündliche Verhandlung
Mittwoch, den 05. März 2025 um 09:00 Uhr
Donnerstag, den 06. März 2025 um 09:00 Uhr
Freitag, den 07. März 2025 um 09:00 Uhr
Treffpunkt
Arkadensaal Langenlois
Rudolfstraße 1
3550 Langenlois
Einsichtnahme in Unterlagen
13.01.2025 - 24.02.2025
Ort der Einsichtnahme
Bezirkshauptmannschaft Krems, Fachgebiet Anlagenrecht
Drinkweldergasse 15, Haus A
3500 Krems an der Donau
3. Stock, Zi.Nr. A.3.17
Stadtgemeinde Langenlois
Rathausstraße 2, 3550 Langenlois
Marktgemeinde Lengenfeld
Langenloiserstraße 17, 3552 Lengenfeld
Veröffentlicht auf EVI am 17.12.2024

Bezirkshauptmannschaft Krems, 

Fachgebiet Anlagenrecht
3500 Krems an der Donau, Drinkweldergasse 15 

Edikt

Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages, der Projektsunterlagen, des Gutachtens der Staubeckenkommission und Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren – Edikt zu Kennzeichen KRW2-WA-1984/002

Gegenstand des Antrages:

Die Stadtgemeinde Langenlois, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, hat mit Schriftsatz vom 11. Mai 2021 (adaptiert mit Schriftsatz vom 28. September 2023) um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Hochwasserschutzes für das Ortsgebiet der Stadt Langenlois in den KGen Haindorf und Langenlois gegen Hochwässer des Loisbaches mit bis zur 100-jährlichen Wiederkehrwahrscheinlichkeit (HQ100) angesucht.

Beschreibung des Vorhabens:

Der angestrebte Konsens umfasst die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung des Rückhaltebeckens Sirnitzbach in den KGen Langenlois und Lengenfeld mit einem HQ-100 Bemessungsspeichervolumen von ca. 660.000 m³, einem Speichervolumen für das Spitzenhochwasser SHQ-4h von 810.000 m³ und einem ca. 18 m hohen Dammbauwerk, von Maßnahmen im Stadtgebiet von Langenlois (lokaler Objektschutz am Loisbach und Sirnitzbach, Fischaufstiegshilfe am Loisbach samt Auflassen der Wehranlage des ehem. Löschteiches am Loisbach) sowie Sanierung der Dammstrecke am Loisbach unterhalb des Stadtgebietes. 

Gegen dieses Vorhaben können bei uns ab 13. Jänner 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025 schriftlich Einwendungen eingebracht werden. Die Einwendungen können in jeder technisch möglichen Weise übermittelt werden.

Als Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben.

Zu diesem Vorhaben wird eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt: 

Datum: Mittwoch, den 5. März 2025, Donnerstag, den 6. März 2025 und Freitag, den 7. März 2025, 
jeweils 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr

Treffpunkt: Arkadensaal Langenlois, Rudolfstraße 1, 3550 Langenlois

Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam erscheinen. Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Der/Die Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können, sofern es sich nicht um berufsmäßige Parteienvertreter handelt. 

Wir weisen darauf hin, dass dieses Edikt auch in der Tageszeitung Kurier, der Kronenzeitung, auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes, durch Anschlag an der Amtstafel der Behörde bzw. der Gemeindeämter der Standortgemeinden sowie mit weiteren Informationen im Internet auf der Website der Bezirkshauptmannschaft Krems (https://www.noe.gv.at/noe/Krems/Bezirkshauptmannschaft_Krems.html) kundgemacht wird.
Der Antrag, die Antragsunterlagen und das vorliegende Gutachten der Staubeckenkommission können während der Einwendungsfrist von jedermann eingesehen werden.

Ort der Einsichtnahme:

Bezirkshauptmannschaft Krems, Fachgebiet Anlagenrecht, 3500 Krems, Drinkweldergasse 15, Haus A, 3. Stock, Zi.Nr. A.3.17, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 02732/9025 DW 30110 oder /30235

Datum: 

Ab 13. Jänner 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025 während der Amtsstunden

Außerdem besteht diese Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Stadtgemeinde Langenlois, Rathausstraße 2, 3550 Langenlois, und bei der Marktgemeinde Lengenfeld, Langenloiserstraße 17, 3552 Lengenfeld. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Rechtsgrundlagen

§§ 44a, 44b, 44d, 44e und 45 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG
§§ 9, 41, 98 Abs. 1, 105, 107 und 108 des Wasserrechtsgesetzes 1959 – WRG 1959

Der Bezirkshauptmann
Mag. Stöger

Verantwortlich für den Inhalt: Bezirkshauptmannschaft Krems
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmf-p2x