AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1
Kundmachung
des verfahrenseinleitenden Antrages und der darauf Bezug nehmenden sachverständigen Gutachten im Großverfahren –
EDKIT zu Kennzeichen WST1-UG-44/014-2024
Gemäß §§ 9, 9a und 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP‑G 2000) in Verbindung mit §§ 44a, 44b, 44d und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrages
Die ÖBB-Infrastruktur AG stellte mit Schreiben vom 16. Mai 2024 für das Vorhaben „ÖBB-Strecke 11401, Wien Praterstern – Staatsgrenze nächst Bernhardsthal, Abschnitt NORD Gänserndorf – Staatsgrenze n. Bernhardsthal km 32,954 bis km 77,993; Modernisierung Nordbahn Nordabschnitt“ den Antrag um Erteilung der Genehmigung jener Vorhabensbestandteile, welche in die Zuständigkeit der NÖ Landesregierung im teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren gemäß § 24 Abs. 3 UVP-G 2000 fallen (NÖ Naturschutzgesetz).
Über diesen Antrag hat die NÖ Landesregierung als zuständige Behörde ein teilkonzentriertes Verfahren durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden (§ 24 Abs. 3 UVP-G 2000).
2. Beschreibung des Vorhabens
Gegenstand des Vorhabens ist der Streckenbereich von km 32,954 bis km 77,993 (mit Ausnahme der Errichtung der Oberleitung zwischen km 32,954 und 39,010). Die Strecke durchquert in diesem Bereich die im Bezirk Gänserndorf liegenden Gemeinden Weikendorf, Angern an der March, Dürnkrut, Jedenspeigen, Drösing, Ringelsdorf-Niederabsdorf und Hohenau an der March sowie die im Bezirk Mistelbach liegenden Gemeinden Rabensburg und Bernhardsthal.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Projektabschnitte und -bestandteile:
- Modernisierung und Attraktivierung der Bahnhöfe und Haltestellen inkl. Herstellung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten
- Auflassung von Eisenbahnkreuzungen
- Anpassung des Wegenetzes
- Errichtung bzw. Umbau von Eisenbahn-, Straßen- und Fußgängerbrücken
- (abschnittsweise) Errichtung bzw. Umgestaltung von Entwässerungsanlagen für Bahnwässer sowie Straßen- und Böschungswässer
- Erneuerung der Oberleitung
- Adaptierung von sicherungstechnischen Einrichtungen, 50 Hz-Anlagen und Telematik-Anlagen
- aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen
- Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 160 km/h (Gänserndorf bis Angerner Bogen) sowie auf 200 km/h (vom Angerner Bogen bis zur Staatsgrenze nächst Bernhardsthal
- Erhöhung Kapazität.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Ab 20. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Jänner 2025 liegen der Genehmigungsantrag, die Projektunterlagen und die hierzu ergangenen Fachgutachten aus den Bereichen
Landschaftsbild des Herrn DI Hans Kordina vom 24. Juli 2024,
Gewässerökologie des Herrn DI Reinhard Wimmer vom 28. Oktober 2024 und
Naturschutz samt Beilage des Herrn DI Friedrich Vondruska und DI Robert Zideck vom 29. November 2024
in den Standortgemeinden Weikendorf, Angern an der March, Dürnkrut, Jedenspeigen, Drösing, Ringelsdorf-Niederabsdorf, Hohenau an der March, Rabensburg und Bernhardsthal sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Hinweis: In diesem Zeitraum, vom 20. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Jänner 2025, besteht für jedermann die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum gegenständlichen Vorhaben bei der NÖ Landesregierung, an der oben bezeichneten Adresse des Amtes der NÖ Landesregierung, einzubringen.
4. Hinweis auf die Parteistellung und die Rechtsfolgen des § 44b AVG
Die Parteistellung als solche richtet sich nach den §§ 24f Abs. 8 und 19 UVP-G 2000.
Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also in der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Jänner 2025, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben.
5. Hinweis auf die Zustellung von Schriftstücken
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. Fradinger - Gobec