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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 18.12.2024

Großverfahren: Windpark Unterstinkenbrunn, WST1-UG-80

Kennzeichen
WST1-UG-80
Rechtsgrundlage
§ 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen der Type Vestas V172 - 7,2 MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Nennleistung von 7,2 MW. Die Gesamtleistung des Windparks Unterstinkenbrunn beträgt somit 50,4 MW.
Einsicht in Unterlagen
18.12.2024 - 31.01.2025
UVP-Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Standortgemeinden
Unterstinkenbrunn, Laa an der Thaya, Alberndorf, Haugsdorf, Großharras, Hadres, Mailberg, Pernersdorf und Stronsdorf
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
18.12.2024 - 31.01.2025
UVP-Behörde
Organisation:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung:
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
Windkraft Simonsfeld AG
Veröffentlicht auf EVI am 18.12.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-80

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die Windkraft Simonsfeld AG, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 19, 1010 Wien, hat mit Eingabe vom 29.03.2024 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständigen UVP-Behörde, für das Vorhaben Windpark Unterstinkenbrunn gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben besteht aus 7 Windenergieanlagen der Type Vestas V172 - 7,2 MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Nennleistung von 7,2 MW. Die Gesamtleistung des Windparks Unterstinkenbrunn beträgt somit 50,4 MW.

Das gegenständliche Windparkvorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Bestandteile:

  • Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen (WEA),
  • Windparkinterne Verkabelung und weitere elektrische Anlagen der WEA,
  • Elektrische Anlagen zum Netzanschluss (Netzanbindung),
  • IT- bzw. SCADA-Anlagen,
  • Errichtung von Kranstell-, (Vor-)Montage-, Umlade-, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen,
  • Errichtung und Adaptierung der Zuwegung,
  • Errichtung von Hinweistafeln betreffend Eisfall und
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation von Auswirkungen.

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 18.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Unterstinkenbrunn, Laa an der Thaya, Alberndorf, Haugsdorf, Großharras, Hadres, Mailberg, Pernersdorf und Stronsdorf sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 18.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 18.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) Hackl

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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