AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG
Abteilung 15 – Standort, Raumordnung und Energie
EDIKT
Kundmachung über den Antrag der Austrian Power Grid AG zur Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligung gemäß §§ 3, 7 und 21 des Kärntner Elektrizitätsleitungsgesetzes 1969 – K-EG – idgF. für die Generalerneuerung der 110-kV-Leitung „UW Schwabeck - UW Obersielach“:
Gegenstand des Antrages und Beschreibung des Vorhabens:
Mit Schreiben vom 31.7.2024 beantragte die Austrian Power Grid AG, 1220 Wien, gemäß § 3 des K-EG die elektrizitätsrechtliche Bewilligung der Generalerneuerung der über 60 Jahre alten bestehenden 110-kV-Leitung „UW Schwabeck - UW Obersielach“ in Form der Erneuerung der bestehenden Masten auf der bestehenden Stromleitungstrasse auf einer Länge von ca. 20 km, der Leiterseile und der Armaturen, Auflage eines 2er-Seilbündnisses und Erhöhung der lichten Durchfahrtshöhen sowie Erhöhung der Seillagen bei bestehenden Objekten; dies im Bezirk Völkermarkt und Wolfsberg: Davon betroffen sind 76 Strommasten in den Gemeinden Völkermarkt, Ruden, Lavamünd und Bleiburg. Die bestehende Trasse wird exakt beibehalten und die neuen Masten standortident wiedererrichtet; Änderungen gibt es lediglich bei den Masthöhen und bei manchen Mastaufstandsflächen.
Das Projekt dient der Anpassung an den heutigen Stand der Technik, der Leistungserhöhung und der Verstärkung der Ausfallssicherheit. Nach § 3 des K-EG idgF. sind diese Änderungen bewilligungspflichtig.
Zeit und Ort der Einsichtnahme:
Die Einsichtnahme in die Projektunterlagen ist bis 24.1.2025 nach telefonischer Voranmeldung während der jeweiligen Amtsstunden möglich:
beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15, Standort, Raumordnung und Energie, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, 1. Stock, Zi. Nr. 143 (Tel. 050 536 35052) als zuständige Energierechtsbehörde,
beim Gemeindeamt der Gemeinden der Stadtgemeinde Völkermarkt (Adresse: Hauptplatz 1, 9100 Völkermarkt, Tel. Nr. 04232/2571), der Gemeinde Ruden (Adresse: Obermitterdorf 30, 9113 Ruden, Tel.Nr. 04234/218), der Marktgemeinde Lavamünd (Adresse: Lavamünd 65, 9473 Lavamünd, Tel. Nr. 04356/2555) und der Stadtgemeinde Bleiburg (Adresse: 10. Oktober Platz 1,9150 Bleiburg, Tel. Nr. 04235/2110-0).
Einwendungen:
Gegen den gegenständlichen Antrag sind ab Datum der Veröffentlichung des Ediktes in den Zeitungen bis 24.1.2025 schriftlich (auch per E-Mail: abt15.energierecht@ktn.gv.at oder per Fax-Nr.: 050/536-35000) Einwendungen möglich. Die Kundmachung des Antrages durch Edikt hat gem. § 44b Abs. 1 AVG zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde Einwendungen erheben. Als rechtzeitig erhoben gelten Einwendungen nur dann, wenn sie innerhalb der Auflagefrist bis spätestens einschließlich 24.1.2025 bei der Energierechtsbehörde eingebracht werden.
Hinweise:
Dieses Edikt wird im redaktionellen Teil der Kleinen Zeitung Kärnten, der Kärntner Kronenzeitung und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) sowie durch Anschlag an der Amtstafel der va. Gemeindeämter, des Amtes der Kärntner Landesregierung und auf der Homepage des Landes Kärnten (www.ktn.gv.at) unter Service/Amtliche Informationen kundgemacht. Laut § 44a Abs. 2 des AVG idgF. können weitere Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen:
§§ 3, 7 und 21 des Kärntner Elektrizitätsleitungsgesetzes 1969 – K-EG, LGBl. Nr. 47/1969 idgF. und §§ 44a ff. des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF.
Für die Kärntner Landesregierung:
Mag.a Nina Homar