AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Kundmachung
verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-76
Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrags
Die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H., Windkraft Simonsfeld AG, ImWind Zistersdorf GmbH (mit 20.09.2024 fusioniert mit der ImWind Erneuerbare Energie GmbH), alle vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, haben mit Eingabe vom 30.04.2024, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben „Windpark Gösting“ gestellt.
Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Antragstellerinnen beabsichtigen in der Gemeinde Zistersdorf die Errichtung und den Betrieb von 10 Windkraftanlagen (WKA) der Type Vestas V172 mit einer Nennleistung von jeweils 7,2 MW und einer Bauhöhe ab Geländeoberkante von 261 m. Damit beträgt die Gesamtnennleistung des Windparks Gösting 72 MW. Weiters umfasst das Vorhaben den (zum Teil temporären) Ausbau und die Ertüchtigung von bestehenden Wegen innerhalb des Projektgebietes sowie von Zufahrtswegen zu den WKA-Standorten, die Errichtung von Kranstell- und Montageflächen sowie einer temporären Logistikfläche, die Durchführung von Rodungen, die Errichtung und den Betrieb einer externen Schaltstation und Eiswarnleuchten sowie einer 30 kV-Energieableitung über sechs Stränge in das Umspannwerk Neusiedl an der Zaya. Vom Vorhaben sind zusätzlich die Gemeinden Hauskirchen (Wegebau), Palterndorf-Dobermannsdorf (Verkabelung) und Neusiedl an der Zaya (Verkabelung, Rotorüberstrich) betroffen. Die Vorhabensgrenze bilden die 30 kV Kabelendverschlüsse im Umspannwerk.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Ab 19.11.2024 bis einschließlich 02.01.2025 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Zistersdorf, Hauskirchen, Palterndorf-Dobermannsdorf, Neusiedl an der Zaya sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
4. Hinweise
Ab 19.11.2024 bis einschließlich 02.01.2025 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen.
Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 19.11.2024 bis einschließlich 02.01.2025, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).
Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Dipl.-Ing. Gundacker