Quoniam Funds Selection SICAV
Gesellschaftssitz: 3, Heienhaff, L-1736 Senningerberg
R.C.S. Luxembourg B 141455
Einberufung zur
ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG
der betroffenen Aktionäre der in Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen Aktienklasse EUR hedged I dis des Teilfonds Quoniam Funds Selection SICAV - Global Credit MinRisk, die Aktienklasse EUR I dis des Teilfonds Quoniam Funds Selection SICAV – European Equities, die Aktienklassen USD I acc, EUR A dis und EUR I dis des Teilfonds Quoniam Funds Selection SICAV - Emerging Markets Equities MinRisk sowie die Aktienklasse EUR hedged I dis des Teilfonds Quoniam Funds Selection SICAV – Global Equities MinRisk und die Aktienklasse EUR hedged I dis des Teilfonds Quoniam Funds Selection SICAV – Global Credit MinRisk Defensive, welche am 27. November 2024 um 11.00 Uhr am Gesellschaftssitz stattfindet, und folgende Tagesordnung hat:
Tagesordnung
- Entgegennahme des Berichtes des Verwaltungsrates
- Entgegennahme des Berichtes des Abschlussprüfers (Réviseur d´entreprises agréé)
- Genehmigung des Jahresabschlusses zum 30. September 2024
- Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses des am 30. September 2024 endenden Geschäftsjahres
- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates
- Bestellung des Abschlussprüfers (Réviseur d´entreprises agréé)
Die Punkte auf der Tagesordnung unterliegen keinen Anwesenheitsbedingungen und die Beschlüsse werden durch die einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Aktionäre gefasst.
Aktionäre, die ihren Aktienbestand in einem Depot bei einer Bank unterhalten, werden gebeten, ihre Verwahrstelle mit der Übersendung einer Depotbestandsbescheinigung, die bestätigt, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung gesperrt gehalten werden, an die Gesellschaft zu beauftragen. Die Depotbestandsbescheinigung muss der Gesellschaft fünf Tage vor der Generalversammlung vorliegen.
Entsprechende Vertretungsvollmachten können am Sitz der Gesellschaft unter der Telefonnummer 00352-2640-3004 oder unter der Faxnummer 00352-2640-2808 angefordert werden.
Aktionäre, die an der Generalversammlung persönlich teilnehmen möchten, werden gebeten, sich fünf Tage vor der Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft unter den zuvor genannten Kontaktdaten anzumelden.
Der Verwaltungsrat
Einrichtung gemäß Artikel 92 Abs. 1 Buchstabe a), b), d) und e) der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW) – Zahl- und Vertriebsstelle in Österreich:
VOLKSBANK WIEN AG, Dietrichgasse 25, A-1030 Wien
Einrichtung gemäß Artikel 92 Abs. 1 Buchstabe c) und f) der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW) – Kontaktstelle für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden:
Union Investment Luxembourg S.A., 3 Heienhaff, L-1736 Senningerberg