Kostad AG
Ebreichsdorf, FN 549487w
ISIN ATKOSTADAG01
(die „Gesellschaft“)
Einladung zur 3. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 30. Dezember 2024, um 10:30 Uhr, in den Produktionsräumlichkeiten der Kostad Steuerungsbau GmbH, Schoellergasse 9, 2630 Ternitz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als Präsenzhauptversammlung abgehalten. Der Vorstand behält das Recht vor, etwa wenn es die rechtlichen Umstände erfordern, die Hauptversammlung abzuberaumen oder zu verschieben.
I. VORGESCHLAGENE TAGESORDNUNG:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
- Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates.
- Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates sowie deren Auszahlung
- Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2024) mit der Ermächtigung, dass der Vorstand über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre entscheidet, samt einhergehender Änderung der Satzung.
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen können ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 9. Dezember 2024, gemäß § 108 AktG am Sitz der Gesellschaft (Parkallee 20, 2483 Ebreichsdorf) an Werktagen in der Zeit Mo-Do 09:00-16:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr eingesehen werden sowie auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations (https://kostadag.at/investor-relations) abgerufen werden:
- Vollständiger Text dieser Einberufung.
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme.
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2 – 8
- Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Absatz 2 AktG samt Lebenslauf.
- Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023.
- Vorschlag für die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2023.
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
- Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG
- Gegenüberstellung der derzeit geltenden Satzung
- Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.
Es wird zur Einsicht in die Unterlagen um vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten unter dg@kostad.at gebeten.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der aufzulegenden Unterlagen zu erteilen. Der Aktionär kann auch verlangen, dass ihm die Einberufung und eine Abschrift der Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden.
Das Verlangen auf Erteilung einer Abschrift ist zu richten an:
postalisch: Kostad AG, zHd Daniela Grienauer, Parkallee 20, 2483 Ebreichsdorf
per E-Mail: an Daniela Grienauer, dg@kostad.at
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Dezember 2024, 24.00 Uhr (MEZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am 23. Dezember2024 in Textform, somit postalisch oder per Boten an Kostad AG, zHd Daniela Grienauer, Parkallee 20, 2483 Ebreichsdorf, oder per E-Mail an dg@kostad.at zuzugehen hat.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und rechtzeitige Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10aAktG:
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
- den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
- die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
- die Anzahl der Aktien des Aktionärs;
- den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Damit die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung dienen kann, muss sich diese auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Dezember 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Er kann diese Rechte mittels jeder von der Gesellschaft angebotenen Form der Teilnahme ausüben.
Die Vollmacht ist unter Bedachtnahme auf die Vorgaben des § 114 AktG einer bestimmten Person zu erteilen, wobei die Textform genügt. Die Textform genügt auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht ist der Gesellschaft zu übermitteln und von dieser aufzubewahren oder nachprüfbar festzuhalten. Für die Übermittlung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
postalisch: Kostad AG, zHd Daniela Grienauer, Parkallee 20,2483 Ebreichsdorf
per E-Mail: unterfertigte Vollmacht im PDF-Format dem E-Mail angefügt an Daniela Grienauer, dg@kostad.at
persönlich: am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich bei der Registrierung zur Hauptver- sammlung am Versammlungsort.
V. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE
Die Kostad AG verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten sowie zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Kostad AG unter https://kostadag.at/investor-relations zu finden und können auch über die E-Mail-Adresse dg@kostad.at angefordert werden.
Ebreichsdorf, 27. November 2024
Der Vorstand