AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr
Abteilung Verkehrsrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
Fax: 02742/9005/13710
RU6-E-3465/001-2024
St. Pölten, am 23. Oktober 2024
ÖBB-Strecken
1. Wiener Neustadt Hbf - Puchberg am Schneeberg, km 0,000 bis km 28,205
2. Bad Fischau-Brunn - Wöllersdorf, ca. km 3,175
Vorhaben "Bestandsattraktivierung Puchbergerbahn", Ansuchen um eisenbahnrechtliche Baugenehmigung, wasserrechtliche Bewilligung und Rodungsbewilligung
Kundmachung im Großverfahren
I. der verfahrenseinleitenden Anträge sowie
II. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
EDIKT
1. Gegenstand der Anträge
Mit Eingabe vom 3. September 2024 beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich die Erteilung
- der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff EisbG unter Mitanwendung der §§ 20, 48 und 49 EisbG,
- der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 127 iVm §§ 32 und 38 WRG 1959,
- der Rodungsbewilligung gemäß § 170 Abs. 2 iVm § 17 ForstG und
- aller für die Ausführung des Vorhabens sonst erforderlichen und in ihre Zuständigkeit fallenden Genehmigungen
für das Vorhaben „Bestandsattraktivierung Puchbergerbahn“ entlang der ÖBB-Strecken 1. Wiener Neustadt Hbf – Puchberg am Schneeberg, km 0,000 bis km 28,205, und 2. Bad Fischau-Brunn – Wöllersdorf, ca. km 3,175.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt mit dem gegenständlichen Vorhaben die Verbesserung der Infrastruktur auf der „Puchbergerbahn“. Das Projekt umfasst im Wesentlichen die Implementierung von elektronischen Stellwerken sowie den Umbau und die Attraktivierung der bestehenden Bahnhöfe und Haltestellen.
3. Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Montag, den 11. November 2024, bis einschließlich Freitag, den 20. Dezember 2024, zur Einsicht auf:
- Anträge der ÖBB-Infrastruktur AG vom 3. September 2024
- Bauentwurf samt Gutachten gemäß § 31a EisbG der Stella & Setznagel GmbH vom 22. August 2024
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist - soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind - bei folgenden Stellen möglich:
- Eisenbahnbehörde, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht, Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (02742/9005/13916)
- Marktgemeinde Bad Fischau-Brunn, Hauptstraße 2/3, 2721 Bad Fischau-Brunn
- Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg, Wiener-Neustädter-Straße 1, 2733 Grünbach am Schneeberg
- Gemeinde Höflein an der Hohen Wand, Am Johannesstollen 1, 2732 Höflein an der Hohen Wand
- Marktgemeinde Puchberg am Schneeberg, Wiener-Neustädter-Straße 17, 2734 Puchberg am Schneeberg
- Gemeinde Schrattenbach, Rosental 30, 2733 Schrattenbach
- Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde, Hauptplatz 115, 2722 Weikersdorf am Steinfelde
- Stadtgemeinde Wiener Neustadt, Hauptplatz 1 - 3, 2700 Wiener Neustadt
- Gemeinde Willendorf, Puchberger Straße 36, 2732 Willendorf
- Marktgemeinde Winzendorf - Muthmannsdorf, Hauptstraße 50, 2722 Winzendorf
- Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl, Marktzentrum 1, 2752 Wöllersdorf
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.
4. Einwendungen
Gegen dieses Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (11. November 2024 bis 20. Dezember 2024) schriftlich Einwendungen bei uns eingebracht werden. Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
5. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Zu diesem Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung anberaumt.
Datum: | Donnerstag, 30. Jänner 2025, Beginn 9.00 Uhr Freitag, 31. Jänner 2025, Beginn 9.00 Uhr (bei Bedarf) |
Ort: | Volksheim, Volksheimstraße 396, 2722 Winzendorf |
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Zur Identitätsfeststellung werden Sie zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert.
Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend das Vorhaben „Bestandsattraktivierung Puchbergerbahn“ entlang der ÖBB-Strecken 1. Wiener Neustadt Hbf – Puchberg am Schneeberg, km 0,000 bis km 28,205, und 2. Bad Fischau-Brunn – Wöllersdorf, ca. km 3,175.
Zum Ablauf der Amtshandlung:
Die mündliche Verhandlung ist ganztägig, wobei sich die Gestaltung der Pausen und des Endes am jeweiligen Tag nach dem jeweiligen Fortgang zu richten haben und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben wird.
Donnerstag, 30. Jänner 2025, 9.00 Uhr: Eröffnung mit Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeine Rechtsbelehrungen und allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Im Anschluss daran und bei Bedarf am Freitag, 31. Jänner 2025, ab 9.00 Uhr, erfolgen die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich des Parteien- und Beteiligtenvorbringens sowie die Erstattung der Gutachten durch die Sachverständigen.
Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.
6. Künftige Kundmachungen und Zustellungen
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie durch Anschlag in den oben genannten Standortgemeinden und im Internet (https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) kundgemacht wird.
Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Für die Landeshauptfrau
MMMag. Eduard Schadinger