Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Geschäftszahl: 2024-0.704.677
Wien, 31. Oktober 2024
EDIKT
Vorhaben „Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau“ (UVP-Verfahren) an den ÖBB-Strecken (gemäß Konsens):
- Wien Hbf – Spielfeld-Strass Staatsgrenze – (Sentilj) km 3,010 - km 16,796; entspricht VzG-Strecken:
- 10501 Wien Hbf-Südosttangente (in Wbf)=Staatsgrenze nächst Spielfeld-Straß
(Sentilj) km 3,010 - km 16,796; - 12801 Wien Hetzendorf (in Wbf) – Mödling, km 3,010 - km 16,796
Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren gemäß §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000
Kundmachung im Großverfahren
- der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens und weiterer Unterlagen
- der Anberaumung der öffentlichen Erörterung (3. Dezember 2024) und einer mündlichen Verhandlung (16. bis 19. Dezember 2024)
1. Gegenstand des Antrags:
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde) für das Eisenbahnvorhaben „Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau“ die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die Genehmigung gemäß §§ 23b, 24 und 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) sowie alle für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen bundesgesetzlichen Genehmigungen beantragt.
Das Vorhaben liegt im Gemeindegebiet der Stadt Wien sowie von Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf und Mödling und umfasst als Projektbestandteile im Wesentlichen den 4-gleisigen Streckenausbau im Bereich Bahnhof Wien Meidling bis Bahnhof Mödling.
Der Antrag wurde gemeinsam mit einer Beschreibung des Vorhabens sowie der Darlegung der rechtlichen Grundlagen mit Edikt vom 25. April 2024 kundgemacht und in der Zeit vom 6. Mai 2024 bis einschließlich 1. Juli 2024 gemeinsam mit den Einreichunterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung) unter gleichzeitiger Einräumung einer Stellungnahme- bzw. Einwendungsfrist zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Die behördlich bestellten Sachverständigen haben zum gegenständlichen Vorhaben nunmehr ein Umweltverträglichkeitsgutachten gemäß § 24c UVP-G 2000 erstellt und darin auch die eingelangten Stellungnahmen und Einwendungen fachlich beantwortet.
2. Öffentliche Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens sowie weiterer Unterlagen:
In das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie in die von der Projektwerberin vorgelegten ergänzenden Auskünfte gemäß § 24c Abs. 6 UVP-G 2000 kann öffentlich Einsicht genommen werden in der Zeit von Donnerstag, 7. November bis einschließlich Donnerstag, 5. Dezember 2024.
Online: Die Unterlagen in elektronischer Form können im Internet auf der Website der Behörde (www.bmk.gv.at/eisenbahn-verfahren) unter dem Menüpunkt „Meidling – Mödling, 4-gleisiger Ausbau“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Vor Ort: In die Unterlagen in analoger Form (Papier) kann bei folgenden Amtsstellen entsprechend der jeweils gültigen Amtszeiten Einsicht genommen werden:
- Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk der Stadt Wien (MBA 23), Perchtoldsdorfer Straße 2, 1230 Wien
- Marktgemeinde Brunn am Gebirge, Franz Anderle-Platz 1, 2345 Brunn am Gebirge
- Bezirkshauptmannschaft Mödling, Bahnstraße 2, 2340 Mödling
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2 (UVP-Behörde), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer +43/1/71162 DW 655265 oder /652807.
Parteien des Verfahrens können sich Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen. Diese können zudem zu den aufgelegten Unterlagen weitere Konkretisierungen zu Einwendungen, sonstige Stellungnahmen und Beweisanträge schriftlich bis spätestens Donnerstag, 5. Dezember 2024 beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde), Abteilung IV/E2 Oberste Eisenbahnbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, oder per E-Mail an uvp-meidling-moedling@bmk.gv.at einbringen. Nach Ablauf dieser Frist erstattete Vorbringen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird auf die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs im Internet (https://www.bmk.gv.at/impressum/policy.html) hingewiesen, sowie darauf, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt und übermittelte Daten im Rahmen des Verfahrens weiterverarbeitet werden.
3. Anberaumung einer öffentlichen Erörterung:
Zum obig genannten Vorhaben wird gemäß § 44c AVG eine öffentliche Erörterung anberaumt, in der allgemeine Fragen und Festlegungen zum Vorhaben erörtert und an der auch Sachverständige teilnehmen werden:
Datum und Uhrzeit: Dienstag, 3. Dezember 2024; Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Haus der Begegnung Liesing, Perchtoldsdorfer Straße 1, 1230 Wien
Im Rahmen dieser Erörterung ist es jedermann gestattet, Fragen zu stellen und sich zum Vorhaben zu äußern. Bitte beachten Sie, dass beim Einlass zur Identitätskontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen ist. Über die öffentliche Erörterung ist keine Niederschrift zu erstellen. Um jedoch einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können, wird vor Ort eine Rednerliste geführt, in die sich Personen, die eine Wortmeldung abgeben wollen, bereits ab 9:00 Uhr eintragen können.
4. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung:
Zum obig genannten Vorhaben wird gemäß § 24 Abs. 7 iVm § 16 Abs. 1 UVP-G 2000 und gemäß § 44d Abs. 1 AVG zudem eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Datum: Montag, 16. Dezember bis Donnerstag, 19. Dezember 2024;
Uhrzeiten (Beginn): 16. Dezember (10:00); 17. Dezember bis 19. Dezember (09:30)
Ort: Haus der Begegnung Liesing, Perchtoldsdorfer Straße 1, 1230 Wien
Verhandlungsablauf:
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass beim Einlass zur Identitätskontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen ist.
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der mündlichen Verhandlung gewährleisten zu können, werden Beteiligte, die in der Verhandlung eine Wortmeldung abgeben oder Fragen stellen wollen, jeweils vor Beginn um Eintragung in die vor dem Verhandlungssaal aufliegenden, nach Fachbereichen gegliederten Rednerlisten ersucht. Beteiligte mit Parteistellung sind jene nach § 19 UVP-G 2000 und insbesondere jene, die im Zuge der öffentlichen Auflage vom 6. Mai 2024 bis einschließlich 1. Juli 2024 Einwendungen erhoben haben. Nicht an der Sache beteiligte Personen dürfen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen.
Der erste Verhandlungstag beginnt mit der Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeinen Rechtsbelehrungen und einer allgemeinen Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Anschließend erfolgt über die Verhandlungstage hinweg die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich der Parteien- und Beteiligtenvorbringen. Dies erfolgt grundsätzlich anhand der gegliederten Rednerliste und in folgender Reihenfolge von Fachbereichen:
- Eisenbahnwesen aus betrieblicher Sicht
- Eisenbahnwesen aus bautechnischer Sicht (inkl. Eisenbahnkreuzungen) sowie Straßenbau und -verkehr
- Elektrotechnik, Oberleitung, EMF, Beleuchtung und Beschattung
- Luft und Klima
- Lärm- und Erschütterungsschutz
- Humanmedizin
- Wasserbautechnik und Oberflächenwässer
- Geologie, Hydrogeologie und Grundwasser
- Ökologie (Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume inkl. Biologische Vielfalt und Naturschutz)
- Gewässerökologie
- Forstwesen, Waldökologie und Wildökologie
- Abfallwirtschaft
- Agrarwesen, Boden und Fläche
- Raum- und Bodennutzung, Landschaft/Stadtbild, Sachgüter
- Kulturgüter
Die Verhandlung ist jeweils ganztägig, wobei sich Pausen, Unterbrechungen und allfällig erforderliche Änderungen des Zeitplans nach dem jeweiligen Fortgang richten und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben werden.
Hinweise zu Vertretungsbefugnissen:
Beteiligte können persönlich zur Verhandlung erscheinen oder in deren Vertretung einen Bevollmächtigten entsenden. Bevollmächtigte können eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder bei Bürgerinitiativen deren Vertreter gemäß § 19 Abs 5 UVP-G 2000 sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Bevollmächtigte müssen mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich für die berufsmäßige Parteienvertretung (zB Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder) sowie für Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen, sofern jene amtsbekannt sind und/oder kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht.
5. Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung jeweils zweier im Bundesland Wien und Niederösterreich weit verbreiteter Zeitungen, durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeindeämter der Standortgemeinden sowie im Internet auf der Website der Behörde (www.bmk.gv.at/eisenbahn-verfahren) kundgemacht wird.
Rechtsgrundlagen:
§§ 44a bis 44e Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF
§ 24e Abs. 2, §24f Abs. 14 und § 24 Abs. 7 iVm §§ 14 und 16 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), idgF
Für die Bundesministerin:
Mag. Daniel Nestler