Alle VeröffentlichungenDetails: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 05.03.2024

Großverfahren: "Windpark Sigmundsherberg"

Kennzeichen
WST1-UG-30/045-2023
Bauvorhaben
Windpark Sigmundsherberg
Rechtsgrundlage
§§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) § 17 Abs. 7 und Abs. 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000)
Einsicht in Unterlagen
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1
Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoß
3109 St. Pölten
Standortgemeinden
Sigmundsherberg, Meiseldorf, Eggenburg, Röschitz, Pernegg und Weitersfeld
Antragsteller
Windkraft Simonsfeld AG
Veröffentlicht auf EVI am 05.03.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1

Edikt

Zustellung eines Schriftstückes im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG
Kundmachung gemäß § 17 Abs. 7 UVP-G 2000
(Zl.: WST1-UG-30/045-2023)

Im Verfahren zum Vorhaben “Windpark Sigmundsherberg“ wurde der Antrag nach § 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 gemäß § 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und § 9 Abs 3 UVP-G 2000 mit Edikt vom 05. Oktober 2022 im NÖ Kurier, der NÖ Krone, im Amtsblatt der Wiener Zeitung und zusätzlich in den Amtlichen Nachrichten Niederösterreich (Amtsblatt) sowie im Internet kundgemacht.

Wir teilen in dieser Angelegenheit mit, dass das nachstehende Schriftstück beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoß, sowie bei den Standortgemeinden Sigmundsherberg, Meiseldorf, Eggenburg, Röschitz, Pernegg und Weitersfeld während der jeweiligen Amtsstunden mindestens acht Wochen für jedermann zur Einsicht aufliegt:

Antragsteller:Windkraft Simonsfeld AG, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien
Inhalt: Bescheid der NÖ Landesregierung vom 27. Februar 2024 gemäß § 17 UVP-G 2000, Zl. WST1-UG-30/044-2023: Erteilung einer Genehmigung für das Vorhaben „Windpark Sigmundsherberg“

Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.

Der Bescheid kann auch unter der Adresse http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html im Internet eingesehen werden. Den Beteiligten wird auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes ausgefolgt und den Parteien des Verfahrens auf Verlangen zugesendet.

Rechtsgrundlagen:

 §§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG)

§ 17 Abs. 7 und Abs. 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000)

NÖ Landesregierung

Im Auftrag
Dr. Breyer

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/blz-jvq