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Biogena Group Invest AG (525839v) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 21. März 2024, um 10:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 21. März 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Wolfgangseestraße Nr. 27
5023 Koppl
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Ab dem 29. Februar 2024, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5020 Salzburg, Strubergasse 24.
Einsichtszeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweisstichtag:
11.03.2024
Abgabetermin Nachweis:
18.03.2024
Nachweis:
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft zugehen muss.
Übermittlung:
Telefax
+43 662- 231111-5090
Post
Biogena Group Invest AG, Strubergasse 24, 5020 Salzburg
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Frist für Vertretungsvollmachten:
11.03.2024
Übermittlung:
Telefax
+43 662- 231111-5090
Post
Biogena Group Invest AG, Strubergasse 24, 5020 Salzburg
ISIN
ATBIOGENA005
Veröffentlicht auf EVI am 22.02.2024

Biogena Group Invest AG

Salzburg, FN 525839 v
ISIN ATBIOGENA005

Einberufung der 5. ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Biogena Group Invest AG mit Sitz in Salzburg, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 525839 v (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein, die am 21. März 2024, um 10:00 Uhr, in Wolfgangseestraße Nr. 27, 5023 Koppl, stattfindet.

I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023/24
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023/24
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25

II. Unterlagen

Folgende Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 29. Februar 2024, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5020 Salzburg, Strubergasse 24, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr) im Original zur Einsicht auf (um Voranmeldung wird gebeten) und können auf Verlangen jedem Aktionär (der die Aktionärsstellung mittels Depotauszug nachweist) kostenlos zugesandt werden: 

  • Jahresabschluss der Gesellschaft samt Lagebericht zum 31. Jänner 2024;
  • Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2023/24;
  • Die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 5.;
  • Vollständiger Text dieser Einberufung; und
  • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.

Ihre diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte an Frau Susanne Hütter, Tel.: +43 662-231111-5100, E‑Mail: s.huetter@biogena.com. Zusätzlich werden die genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung aufliegen.

III. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. März 2024 (Nachweisstichtag) (24:00 Uhr CET). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. März 2024 (24:00 Uhr CET) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, vorzulegen: Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 15 genügen lässt, 

per Fax: +43 662- 231111-5090;
per E-Mail (als pdf-Anhang): anmeldung@biogena.com; 

für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten an 

Biogena Group Invest AG
Strubergasse 24
5020 Salzburg

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Es wird auf § 10a Abs. 2 AktG verwiesen, nach dem die Depotbestätigung zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN ATBIOGENA005,
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. März 2024 (24:00 Uhr CET) beziehen. Depotbestätigungen, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind, werden nicht akzeptiert. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

IV. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung in Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter, etwa den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe unten), zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich; persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir dieselben oben (zur Übermittlung der Depotbestätigung) angegebenen Kommunikationswege und Adressen an. 

Die Vollmachten müssen spätestens bis 11. März 2024 (24:00 Uhr CET) bei einer der zuvor unter Punkt III. genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 

Von der Gesellschaft wird Frau Sabine Rainer (s.rainer@biogena.com) als Stimmrechtsvertreterin benannt.

V. Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und Art 14 DSGVO

Die Biogena Group Invest AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Biogena Group Invest AG unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

VI. Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Salzburg, im Februar 2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Biogena Group Invest AG (525839v)
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