Dachstein Tourismus AG
EINLADUNG
zu der am Mittwoch den 13. März 2024, ab 10:15 Uhr
Altstadt 17, 4021 Linz, 2. Stock, Mozartsaal
stattfindenden
Versammlung der Vorzugsaktionäre der Dachstein Tourismus AG
Tagesordnung
Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zur Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21.02.2024 am Sitz der Gesellschaft Einsicht in die Unterlagen gem. § 108 Abs. 3 AktG zu nehmen. Den Aktionären werden auf Verlangen kostenlos Abschriften der in § 108 Abs. 3 AktG genannten Unterlagen übermittelt.
Gemäß Punkt 17. der Satzung der Dachstein Tourismus AG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte bei Inhabern von Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft jeweils zu Beginn der Hauptversammlung; dies gilt auch für die Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre.
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir jene Aktionäre, die an der Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnehmen möchten, um Anmeldung bei der Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (elisabeth.bruckenberger@dachstein.at) bis spätestens 08.03.2024.
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Das Stimmrecht wird nach der Zahl der Stückaktien ausgeübt.
Es steht den Aktionären offen, sich in der Versammlung der Vorzugsaktionäre gem. § 113 AktG vertreten zu lassen. Die Vorschriften über die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114 AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (elisabeth.bruckenberger@dachstein.at) übermittelt werden.
Gosau, im Februar 2024
Der Vorstand