Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
Tel. (++43)-1-53115/0
bundeskanzleramt.gv.at
Geschäftszahl: 2023-0.828.951
Suche von Interessentinnen und Interessenten
zur Besetzung der Stelle
einer Richterin / eines Richters
beim Gerichtshof der Europäischen Union
Die Republik Österreich hat zur Besetzung der Stelle einer Richterin / eines Richters beim Europäischen Gerichtshof einen entsprechenden Vorschlag zu erstatten.
In fachlicher Hinsicht wird gemäß Art. 253 AEUV für die zu ernennende Persönlichkeit vorausgesetzt, dass sie jede Gewähr für Unabhängigkeit bietet und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllt oder Juristin / Jurist von anerkannt hervorragender Befähigung ist.
Die Ernennung erfolgt durch die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung des in Art. 255 AEUV vorgesehenen Ausschusses für die Dauer von sechs Jahren mit Wirksamkeit vom 7. Oktober 2024.
Es werden daher entsprechend qualifizierte Persönlichkeiten eingeladen, ihr Interesse an der Übernahme der genannten Funktion im Bereich der Europäischen Union bekannt zu geben.
Die mit einer ausführlichen Darlegung der Qualifikationen versehenen Interessensbekundungen sind an das
Präsidium des Bundeskanzleramtes, 1010 Wien, Ballhausplatz 2,
E-Mail: teamassistenzI@bka.gv.at
zu richten und gelten als fristgerecht, wenn sie bis 19. Dezember 2023 einlangen.
Wien, am 17. November 2023
Für den Bundeskanzler:
Grad
Elektronisch gefertigt