Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie
Geschäftszahl: 2023-0.732.121
Wien, 14. November 2023
EDIKT
Vorhaben „Ebenfurth, Errichtung Schleife“ an den ÖBB-Strecken Wien Meidling – Wiener Neustadt Hbf (Pottendorfer Linie) km 32,000 – km 40,640; Ebenfurth Nord – Grenze ÖBB-Raaberbahn km 115,338 – km 118,271; Ebenfurth Ost – Ebenfurth Süd km 0,000 – km 1,127 und der Raaberbahn-Strecke Grenze ÖBB/Raaberbahn – Sopron km 114,882 – km 115,338
Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren gemäß §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000
Kundmachung der öffentlichen Auflage eines Bescheides gemäß § 24f Abs. 13 UVP-G 2000 im Großverfahren
Mit Schreiben vom 8. September 2022 wurde das obig angeführte Vorhaben von der ÖBB Infrastruktur AG bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beantragt und jenes mit Edikt vom 14. November 2022, GZ. 2022- 0.770.630, im Großverfahren kundgemacht. Nach Durchführung des Verfahrens wurden nunmehr mit Bescheid vom 14. November 2023, GZ. 2023-0.483.656, die Genehmigung gemäß §§ 23b, 24 und 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) sowie alle für die Ausführung sonst noch erforderlichen bundesgesetzlichen Genehmigungen (nach Hochleistungsstreckengesetz, Eisenbahngesetz 1957, Forstgesetz 1975, Wasserrechtsgesetz 1959) erteilt. Diese abschließende Erledigung wird nun gemäß § 24f Abs. 13 und 14 UVP-G 2000 iVm § 44f AVG kundgemacht und ab Kundmachung für mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Öffentliche Auflage des Bescheids:
In den Bescheid kann (online/vor Ort) öffentlich Einsicht genommen werden in der Zeit von Mittwoch, 22. November 2023 bis einschließlich Mittwoch, 17. Jänner 2024.
Online: Der Bescheid in elektronischer Form kann im Internet auf der Website der Behörde (www.bmk.gv.at/eisenbahn-verfahren) unter dem Menüpunkt „Matzleinsdorf (Wien Meidling) – Wiener Neustadt (Pottendorfer Linie)“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Vor Ort: Der Bescheid in analoger Form (Papier) kann bei folgenden Amtsstellen (Gemeindeämter der Standortgemeinden sowie UVP-Behörde) entsprechend der jeweils gültigen Amtszeiten eingesehen werden:
Gemeinde Eggendorf, Hauptplatz 1, 2492 Eggendorf
Marktgemeinde Pottendorf, Alte Spinnerei 1, 2486 Pottendorf
Stadtgemeinde Ebenfurth, Hauptstraße 39, 2490 Ebenfurth
Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha, Hauptstraße 55, 2491 Neufeld an der Leitha
Marktgemeinde Hornstein, Rathausplatz 1, 7053 Hornstein
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2 (UVP-Behörde), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer +43/1/71162 DW 655265 bzw. /652219 oder /652807.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung zweier in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland weit verbreiteter Zeitungen, durch Anschlag an der den Amtstafeln der Gemeindeämter der Standortgemeinden sowie im Internet auf der Website der Behörde (www.bmk.gv.at/eisenbahn-verfahren) kundgemacht wird.
Das Schriftstück (Bescheid) gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Abschluss der Verlautbarung dieses Edikts als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus. Maßgeblich ist die erstmalige Zustellung.
Als Partei wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen unverzüglich zugesendet. Als Beteiligte bzw. Beteiligter wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen ausgefolgt.
Rechtsgrundlagen:
§§ 24 Abs. 1, 24f Abs. 13 und 14 UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993 idgF.
§§ 44a und 44f AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF.
Für die Bundesministerin:
Mag. Daniel Nestler