Stadt Graz | Baubewilligung 13.12.2023

Ansuchen um Baubewilligung: Edikt Elisabethinergasse 20d, 8020 Graz - GZ.: A17-BAB-141280/2021

Geschäftszahl
A17-BAB-141280/2021
Bauvorhaben
Baubewilligung des Um- und Zubaus, der Nutzungsänderung von Kegelbahn auf Moscheeräumlichkeiten sowie der Aufstellung einer Klima- und Lüftungsanlage auf der Liegenschaft Elisabethinergasse 20 d, 8020 Graz
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018
Einsichtnahme in Unterlagen bis
Freitag, den 26. Januar 2024
Ort
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20
8020 Graz
2. Stock, Zimmer Nr. 236
Einwendungen bis
Freitag, den 26. Januar 2024
Einwendungen
Organisation:
Bau- und Anlagenbehörde
Übermittlung:
Telefax
0316/872-5009
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Veröffentlicht auf EVI am 13.12.2023

Stadt Graz

GZ.: A17-BAB-141280/2021
8020 Graz, Elisabethinergasse 20 d

EDIKT

Graz, 13.Dezember 2023

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018, wird kundgemacht:
Der „Verein zur Erhaltung der Moscheeeinrichtung Ihlas“ (Kurzbezeichnung „IHLAS“) hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung des Um- und Zubaus, der Nutzungsänderung von Kegelbahn auf Moscheeräumlichkeiten sowie der Aufstellung einer Klima- und Lüftungsanlage auf der Liegenschaft Elisabethinergasse 20d, 8020 Graz, V. Gries, auf dem Grundstück Nr.: 537/6, EZ.: 2460, KG.: 63105 Gries, angesucht. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welcher mittels Bescheid entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen
bis zum 26.1.2024
bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 236, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5060 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 26.01.2024 (Datum der Postaufgabe), schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B.: Übertragungsverlust).

Gemäß § 44 b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.

Für den Stadtsenat: 
Dipl.-Ing. Mag. Tobias Leitner

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Graz
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