Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
AUWR-2014-39638/216
Kundmachung
Gemäß § 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF, wird vom Landeshauptmann von OÖ als Wasserrechtsbehörde kundgemacht:
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 21.9.2023, AUWR-2014-39638/216-Wa/Ne,
- wurde der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee die wasserrechtliche Bewilligung für erfolgte Abänderungen an den mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 3.11.2020, AUWR-2014-39638/100-Wa/Ne, bewilligten Kanalisationsanlagen gemäß dem Projekt-Nr. 060-113-61 vom Oktober 2022 erteilt,
- erfolgte die Überprüfung der mit Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 27.1.2021, AUWR-2014-39638/144-Wa/Ne, bewilligten Kanalisationsanlagen sowie die wasserrechtliche Bewilligung für im Zuge der Bauausführung erfolgte Abänderungen gemäß dem Kollaudierungs-Projekt-Nr. 060-115-61 vom Oktober 2022 und
- wurde das Erlöschen des Wasserrechts hinsichtlich älterer Kanalisationsanlagen, welche von der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee in Folge der Inbetriebnahme der oa. neuen Anlagen zwischenzeitig aufgelassen wurden, festgestellt.
Dieser Bescheid liegt ab 30.10.2023 bis einschließlich 29.12.2023 während der Amtsstunden bei der Wasserrechtsbehörde, p.A. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz, zur öffentlichen Einsicht auf.
Den Beteiligten folgen wir auf Verlangen eine Ausfertigung dieses Bescheides aus, den Parteien senden wir auf Verlangen unverzüglich eine Ausfertigung zu.
Zudem steht der genannte Bescheid auch im Internet auf der Homepage des Landes OÖ unter www.land-oberoesterreich.gv.at (> Service > Amtstafel > Kundmachungen > Wasserrecht) im pdf-Format zum Download bereit.
Mit Ablauf von zwei Wochen ab dieser Einschaltung gilt der Bescheid allen Parteien als zugestellt.
Im Auftrag
MMag. Astrid Wagner