Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Zl. 2023-0.737.883
Kundmachung eines Antrages durch Edikt
Gemäß §§ 1, 2, 3, 6, 7 und 24 des Bundesgesetzes vom 6.2.1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (Starkstromwegegesetz 1968 – StWG), BGBl. I Nr. 70/1968, idgF, in Verbindung mit §§ 44a ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, idgF, wird Folgendes kundgemacht:
Die Wiener Netze GmbH beabsichtigt die Erneuerung der 110 kV-Kabel- und Freileitung Umspannwerk (UW) Südost – UW Moosbrunn (124/3 und 124/4) mit Seil- und Erdseiltausch mit integriertem Lichtwellenleiter und die Errichtung eines Umspannwerks in Achau. Dieses Vorhaben umfasst folgende Teile:
- Erneuerung der 110 kV-Kabel für die Leitungssysteme 124/3 und 124/4 von der Kabelüberführungsstation bis zur 110 kV-Schaltanlage der Wiener Netze GmbH,
- Tausch der Leiter- und Erdseile mit integriertem Lichtwellenleiter (LWL) des 110 kV-Freileitungsabschnittes der Systeme 124/3 und 124/4 von der Kabelüberführungsstation bis zur 110 kV-Schaltanlage der Wiener Netze GmbH und Einbindung des Umspannwerks, sowie
- Errichtung des UW Achau.
Weil sich die gegenständliche elektrische Leitungsanlage im Sinne des § 1 Abs 1 StWG auf zwei Bundesländer erstreckt, ist gemäß § 24 StWG die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die starkstromwegerechtliche Bewilligung des genannten Vorhabens zuständig. Die Wiener Netze GmbH richtete an die Bundesministerin einen am 3.4.2023 überreichten Antrag (vom 4.7.2022) auf Erteilung der Bau- und Betriebsbewilligung gemäß §§ 3 und 7 StWG für das genannte Vorhaben.
Der gegenständliche Antrag, die Antragsunterlagen sowie die von der Behörde eingeholten Gutachten liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 23. Oktober 2023, bis Montag, 4. Dezember 2023, jeweils während der Amtsstunden bei den folgenden vom Vorhaben der Wiener Netze GmbH betroffenen Gemeinden und beim Bundesministerium auf:
- Gemeindeamt Lanzendorf, Obere Hauptstraße 36 – 38, 2326 Lanzendorf
- Gemeindeamt Maria Lanzendorf, Hauptstraße 14, 2326 Maria Lanzendorf
- Marktgemeindeamt Leopoldsdorf, Hauptstraße 27, 2333 Leopoldsdorf
- Gemeindeamt Achau, Hauptstraße 23, 2481 Achau
- Marktgemeindeamt Himberg, Hauptstraße 38, 2325 Himberg
- Gemeindeamt Moosbrunn, Hauptplatz 9, 2440 Moosbrunn
- Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, Laxenburger Straße 43 – 45, 1100 Wien
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Referat VI/4a Energiewegerecht, Stubenring 1, 1010 Wien
Gemäß § 44b Abs 1 AVG verlieren Personen ihre Parteistellung, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben. Als rechtzeitig gelten schriftliche Einwendungen, die innerhalb der Frist von Montag, 23. Oktober 2023, bis Montag, 4. Dezember 2023 (Datum der Postaufgabe) bei der Behörde (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Referat VI/4a Energiewegerecht, Stubenring 1, 1010 Wien) erhoben werden. Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist (§ 44b Abs 1 iVm § 42 Abs 3 AVG).
Diese Kundmachung hat zur Folge, dass weitere Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können (§ 44a Abs 2 Z 4 AVG).
Wien, am 12. Oktober 2023
Für die Bundesministerin:
Mag. Michael Siegl