AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES
INVESTMENTGESELLSCHAFT MIT VARIABLEM KAPITAL – SICAV
Geschäftssitz: 91–93 boulevard Pasteur
75015 PARIS
HANDELSREGISTER (RCS) PARIS 999 990 302
(die „Gesellschaft")
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionärinnen und Aktionäre von AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES sind zur Ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 26. Oktober 2023 um 14:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, 91–93 Boulevard Pasteur, 75015 PARIS, stattfindet. Die Tagesordnung lautet wie folgt:
- Verlesen der Geschäftsberichte des Verwaltungsrats für das zum 30. Juni 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr;
- Verlesen des allgemeinen Berichts des Rechnungsprüfers und des Sonderberichts über die Vereinbarungen gemäß Artikel L.225-38 des französischen Handelsgesetzbuches (Code du Commerce);
- Genehmigung des Geschäftsjahresabschlusses per 30. Juni 2023;
- Verwendung des Geschäftsjahresergebnisses;
- Genehmigung des vom Rechnungsprüfer erstellten Sonderberichts;
- Mandatsverlängerung von zwei Verwaltungsratsmitgliedern;
- Bestätigung der Ergänzungswahl von zwei Verwaltungsratsmitgliedern;
- Zeichnungsvollmachten.
Der Jahresabschluss, der Anhang und die Aufstellung der Vermögenswerte sind bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Paris hinterlegt.
Die anlässlich jeder Hauptversammlung zu veröffentlichenden Unterlagen stehen den Aktionärinnen und Aktionären am Gesellschaftssitz zur Verfügung.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt das Recht zur Teilnahme an dieser Versammlung der Eintragung des Stimmrechts auf den Namen des Aktionärs – oder des an seiner Stelle eingetragenen Stimmrechtsvertreters, wenn der Aktionär im Ausland wohnhaft ist – ins Aktienbuch der Namens- oder Inhabertitel, das ein befugter Vermittler führt. Sie hat am zweiten Arbeitstag vor der Hauptversammlung um null Uhr Pariser Zeit zu erfolgen.
Diese Eintragung ist anhand einer Teilnahmebestätigung festzustellen, die ein befugter Vermittler ausstellt und entweder dem Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht, oder der Bestellung einer auf den Namen des Aktionärs ausgestellten Zutrittskarte beifügt.
Jeder Aktionär wird unabhängig der Anzahl der von ihm gehaltener Aktien zur Hauptversammlung zugelassen und kann von seinem Ehepartner oder von einem Bevollmächtigten, der ebenfalls Aktionär ist, vertreten werden.
Ein Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht steht jedem Aktionär/jeder Aktionärin, der/die eine schriftliche Anfrage an den Sitz der Gesellschaft oder an ihren Bevollmächtigten UPTEVIA, Service Assemblées Générales - 12 place des États-Unis - CS 40083 - 92549 Montrouge Cedex richtet, spätestens sechs Tage vor der Versammlung zur Verfügung.
Darüber hinaus sind der aktuelle Prospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen der Gesellschaft auf Anfrage kostenlos und auf Wunsch in Papierform bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle Société Générale, Zweigniederlassung Wien, Prinz Eugen Strasse 8-10/5/Top 11, 1040 Wien.
Dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft oder den vorgenannten Bevollmächtigten zurückgesandt werden, um berücksichtigt zu werden.
Der Verwaltungsrat