AMUNDI OBLIG INTERNATIONALES
INVESTMENTGESELLSCHAFT MIT VARIABLEM KAPITAL – SICAV
Geschäftssitz: 91–93 boulevard Pasteur
75015 PARIS
HANDELSREGISTER (RCS) PARIS 999990302
(die „Gesellschaft")
EINLADUNG ZUR ZWEITEN HAUPTVERSAMMLUNG
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Oktober 2023 wurde das Quorum zur Beschlussfähigkeit nicht erreicht. Daher wird eine zweite außerordentliche Hauptversammlung am 14. November 2023 um 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, 91–93 Boulevard Pasteur, 75015 PARIS einberufen – Ziel ist, über die Tagesordnung zu befinden, die bereits in der ersten Einladung zur Hauptversammlung im amtlichen Online-Mitteilungsblatt „Actu-juridique“ am 10. Oktober 2023 veröffentlicht wurde:
- Verlesen des Geschäftsberichts des Verwaltungsrats auf der Außerordentlichen Hauptversammlung;
- Änderung der Satzung in Bezug auf „Artikel 8 – Ausgabe, Rücknahme von Anteilen“ hinsichtlich der Begrenzung von Rücknahmen;
- Genehmigung der damit einhergehenden Änderung der Satzung in „Artikel 8 – Ausgabe, Rücknahme von Anteilen“ der Satzung;
- Zeichnungsvollmachten.
Die den Aktionärinnen und Aktionären anlässlich jeder Hauptversammlung vorab zu übermittelnden Unterlagen stehen den Aktionärinnen und Aktionären am Gesellschaftssitz zur Verfügung oder werden den Aktionärinnen und Aktionären auf Anfrage gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugesandt.
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt das Recht zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung der Eintragung des Stimmrechts auf den Namen des Aktionärs/der Aktionärin – oder des an seiner/ihrer Stelle eingetragenen Stimmrechtsvertreters, wenn der Aktionär/die Aktionärin im Ausland wohnhaft ist – ins Aktienbuch der Namens- oder Inhabertitel, das ein befugter Vermittler führt. Sie hat bis zum zweiten Arbeitstag vor der Hauptversammlung um null Uhr Pariser Zeit zu erfolgen.
Diese Eintragung ist anhand einer Teilnahmebestätigung festzustellen, die ein befugter Vermittler ausstellt und entweder dem Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht, oder der Bestellung einer auf den Namen des Aktionärs ausgestellten Zutrittskarte beifügt.
Jede Aktionärin/jeder Aktionär wird unabhängig von der Anzahl der von ihr/ihm gehaltenen Aktien zur Hauptversammlung zugelassen und kann von ihrem/seinem Ehepartner oder von einem Bevollmächtigten, der ebenfalls Aktionär ist, vertreten werden.
Ein Formular für die Briefwahl oder für die Erteilung der Vollmacht steht jedem Aktionär/jeder Aktionärin, der/die eine schriftliche Anfrage an den Sitz der Gesellschaft oder an ihren Bevollmächtigten UPTEVIA, Service Assemblées Générales - 12 place des États-Unis - CS 40083 - 92549 Montrouge Cedex richtet, spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zur Verfügung.
Dieses ordnungsgemäß ausgefüllte Formular muss spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung per Post oder E-Mail unter corporatelife@amundi.com an die Gesellschaft oder den vorgenannten Bevollmächtigten zurückgesandt werden, um berücksichtigt zu werden.
Darüber hinaus sind der aktuelle Prospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen der Gesellschaft auf Anfrage kostenlos und auf Wunsch in Papierform bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle Société Générale, Zweigniederlassung Wien, Prinz Eugen Strasse 8–10/5/Top 11, 1040 Wien.
Die Vollmachten und Briefwahl-Stimmzettel, die für die Hauptversammlung am 26. Oktober 2023 abgegeben wurden, behalten für diese zweite Versammlung ihre Gültigkeit.
Der Verwaltungsrat