Stadt Graz | Baubewilligung 13.09.2023

Ansuchen um Baubewilligung: EDIKT - GZ.: A17-BAB-144400/2022

Geschäftszahl
A17-BAB-144400/2022
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018
Adresse des Bauvorhabens
Lazarettgasse 5, 7 und 9
8020 Graz
Beschreibung des Bauvorhabens
Neubau eines Wohngebäudes mit insgesamt 57 Wohneinheiten und 7 Büroeinheiten, Neubau einer Tiefgarage für 59 PKW und 5 Motorräder
Betroffene Grundstücke
Nr.: 196, 195, 190 und 194/1, je EZ.: 123, KG.: 63105 Gries
Frist für Einwendungen
Freitag, den 27. Oktober 2023
Kontakt für Einwendungen
Organisation:
Bau- und Anlagenbehörde
Übermittlung:
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Telefax
0316/872-5009
Ort für die Einsichtnahme
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde
Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 228
8020 Graz
Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5060 möglich
Veröffentlicht auf EVI am 13.09.2023

Stadt Graz

GZ.: A17-BAB-144400/2022
8020 Graz, Lazarettgasse 5, 7 und 9

Graz, 13. September 2023

EDIKT

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018, wird kundgemacht:

Die LG 5-9 Projekt GmbH & Co KG, hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung zur Neubau eines Wohngebäudes mit insgesamt 57 Wohneinheiten und 7 Büroeinheiten, Neubau einer Tiefgarage für 59 PKW und 5 Motorräder auf der Liegenschaft Lazarettgasse 5, 7 und 9, 8020 Graz, V. Gries, auf den Grundstücken Nr.: 196, 195, 190 und 194/1, je EZ.: 123, KG.: 63105 Gries, angesucht.
Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welche mittels Bescheid entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen

bis zum 27.10.2023

bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 228, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5060 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 27.10.2023 (Datum der Postaufgabe), schriftlich

Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust). Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.
Für den Stadtsenat: Dipl.-Ing. Mag. Tobias Leitner

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Graz
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