Kastner & Öhler Beteiligungs-Aktiengesellschaft
FN 47390t, 8010 Graz, Sackstraße 7-13
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 04. Oktober 2023 um 12.00 Uhr in 8010 Graz, Sackstraße 7-13
Tagesordnung:
1. Genehmigung des festgestellten Jahresabschlusses zum 28. Februar 2023, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022/2023.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2022/2023.
3. Genehmigung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes zum 28. Februar 2023 (Geschäftsjahr 2022/2023).
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/2023
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024.
6. Allfälliges
Unterlagen zur Hauptversammlung
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne des § 108 Abs. 3 AktG, insbesondere
- die Unterlagen zu den Punkten 1. und 3. der Tagesordnung,
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Punkten 1. bis 4. der Tagesordnung und die
- Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu Punkt 5. der Tagesordnung können ab 13.09.2023 unter folgender Adresse angefordert werden:
Kastner & Öhler Beteiligungs-Aktiengesellschaft, 8010 Graz, Sackstraße 7 – 13.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft bei der vorangeführten Anschrift zur Einsicht auf.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sowie der übrigen Aktionärsrechte, welche im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach der Eintragung im Aktienbuch.
Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung nur solche Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform zugeht.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigte Aktionär hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Schriftform erteilt werden und ist an die oben genannte Postanschrift der Gesellschaft zu übermitteln; dies gilt auch für den Widerruf der Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird über Verlangen zugesandt.
Graz, 31.08.2023
Der Vorstand