Binder+Co AG
Gleisdorf, FN 187837g
Einladung
zu der am Dienstag, dem 26. September, um 13:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 8200 Gleisdorf, Grazer Straße 19–25, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre mit folgender
Tagesordnung
- Beschlussfassung über die (wiederholte) Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG können ab Dienstag, 5. September 2023 unter folgender Adresse angefordert werden:
Binder+Co AG
Frau Gabriele Hadler
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per E-Mail: namensaktie@binder-co.at
Die vorgenannten Unterlagen sowie ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht liegen spätestens ab 5. September 2023 in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 8200 Gleisdorf, Grazer Straße 19–25, zur Einsicht auf und werden auf Verlangen zugesandt. Sie sind überdies spätestens ab 5. September 2023 unter www.binder-co.com (in der Rubrik „Unternehmen > Investoren > Hauptversammlung“) abrufbar und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung, die der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Donnerstag, 21. September 2023, in Textform und ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
Per Post: Binder+Co AG
Frau Gabriele Hadler
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per Fax: +43 3112 800 320
Per E-Mail: namensaktie@binder-co.at (wobei die Anmeldung in Textform, z. B. im PDF-Format, dem E-Mail anzuschließen ist)
Ein Anmeldungsformular kann bei der Gesellschaft angefordert werden und ist auch unter www.binder-co.com (in der Rubrik „Unternehmen > Investoren > Hauptversammlung“) abrufbar.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf einer Vollmacht liegen spätestens ab 5. September 2023 in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 8200 Gleisdorf, Grazer Straße 19–25, auf und sind auch unter www.binder-co.com (in der Rubrik „Unternehmen > Investoren > Hauptversammlung“) abrufbar.
Die Vollmacht kann entweder zur Hauptversammlung mitgebracht werden oder vorab der Gesellschaft bis spätestens 21. September 2023, 16:00 Uhr, unter einer der folgenden Adressen zugehen:
Per Post: Binder+Co AG
Frau Gabriele Hadler
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per Fax: +43 3112 800 320
Per E-Mail: namensaktie@binder-co.at (wobei die Vollmacht in Textform, z. B. im PDF-Format, dem E-Mail anzuschließen ist)
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des einzigen Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden:
Per Post: Binder+Co AG
Herrn Dr. Martin Pfeffer
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per E-Mail: namensaktie@binder-co.at
Informationen für Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die Binder+Co AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Führung des Aktienbuchs und die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die Binder+Co AG die verantwortliche Stelle. Die Binder+Co AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Binder+Co AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Binder+Co AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Binder+Co AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Binder+Co AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Binder+Co AG oder umgekehrt von der Binder+Co AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Binder+Co AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse namensaktie@binder-co.a oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Per Post: Binder+Co AG
Frau Gabriele Hadler
Grazer Straße 19–25
8200 Gleisdorf
Per Fax: +43 3112 800 320
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Gleisdorf, im August 2023
Der Vorstand