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Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft (34262k) | Ordentliche Hauptversammlung 2023

Ordentliche Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung: Montag, den 31.07.2023, um 17:30 Uhr

Termin:
Montag, den 31. Juli 2023 um 17:30 Uhr
Ort:
Hotel Stubaierhof
Herrengasse 9
6166 Fulpmes
Seminarraum,
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
6166 Fulpmes, Tschaffinis Umgebung 26
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind
Abgabetermin Nachweis:
28.07.2023
Nachweis:
Zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung wird auf § 11 der Satzung verwiesen
Übermittlung:
Post
Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft Tschaffinis Umgebung 26, 6166 Fulpmes
Telefax
05225/62270
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden und ist an die oben genannte Postanschrift zu übermitteln. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.
Übermittlung:
Post
Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft Tschaffinis Umgebung 26, 6166 Fulpmes
Telefax
05225/62270
Veröffentlicht auf EVI am 19.07.2023

Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft

Tschaffinis Umgebung 26, 6166 Fulpmes
(FN 34262k, LG Innsbruck)

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 53. ordentlichen Hauptversammlung der Firma Schlick 2000,
Schizentrum Aktiengesellschaft ein, die am Montag, den 31.07.2023 um 17:30 Uhr
im Hotel Stubaierhof in Fulpmes im Stubaital, Herrengasse 9, Seminarraum,

mit folgender Tagesordnung stattfindet:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Hauptversammlung
  2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags über die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2021/2022
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2021/2022 ausgewiesenen Ergebnisses
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/2022
  5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/2022
  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat
  8. Allfälliges

Hinweis gemäß § 14 der Satzung
Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt gemäß § 14 der Satzung mangels Beschlussfähigkeit der ordnungsgemäß für den 12.07.2023 einberufenen Hauptversammlung. Die neue Hauptversammlung ist ausnahmslos auf die Verhandlung über die in der Kundmachung der früheren Hauptversammlung angeführten Gegenstände beschränkt, kann aber über diese ohne Rücksicht auf die Anzahl der vertretenen Aktien gültig Beschluss fassen.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 2. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 3. – 7. der Tagesordnung, können ab sofort unter folgender Adresse angefordert werden: 

Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft 
Tschaffinis Umgebung 26, 6166 Fulpmes
E-Mail: office@schlick2000.at
Telefon: 05225 / 62270

Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft an ihrem Sitz in 6166 Fulpmes, Tschaffinis Umgebung 26, zur Einsicht auf.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung wird auf § 11 der Satzung verwiesen. Damit sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme bei der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Schriftform spätestens am 28.07.2023 bei der oben genannten Postanschrift zugeht.

VERTREUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden und ist an die oben genannte Postanschrift zu übermitteln. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.

Fulpmes, im Juli 2023

Der Vorstand
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates