OSSIAM LUX
Aktiengesellschaft - Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
Eingetragener Sitz: 49 Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg - Großherzogtum Luxemburg Handelsregisternummer B. 160 071
(die „Gesellschaft“)
LADUNG ZUR NEU EINBERUFENEN AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER ANTEILSINHABER DER GESELLSCHAFT
Luxemburg, 12. Juli 2023
Sehr geehrter Anteilsinhaber,
Da die außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft am 30. Juni 2023 die Tagesordnung aufgrund einer mangelnden Beschlussfähigkeit nicht rechtsgültig behandeln konnte, werden die Anteilsinhaber hiermit zur erneut einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft geladen, die am 28. Juli 2023 um 9:00 Uhr (Luxemburger Zeit) am eingetragenen Sitz der Gesellschaft abgehalten wird (die „Versammlung“), oder zu einer Vertagung dieser Versammlung, um über eine Änderung der Satzung der Gesellschaft (die „Satzung“) wie in der folgenden Tagesordnung (die „Tagesordnung“) beschrieben zu beraten und darüber abzustimmen:
TAGESORDNUNG
- Verabschiedung der Änderungen an Artikel 24 (Schließung und Zusammenlegung von Teilfonds oder Anteilsklassen) der Satzung der Gesellschaft, der geändert werden soll, um klarzustellen, dass die Anteilsinhaber im Falle einer vom Verwaltungsrat der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen dieses Artikels beschlossenen Zwangsrücknahme im Einklang mit dem Prospekt der Gesellschaft benachrichtigt werden.
BESCHLUSSFÄHIGKEIT UND ABSTIMMUNGSERFORDERNISSE
Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass keine besonderen Anforderungen in Bezug auf die Beschlussfähigkeit erforderlich sind, um den einzigen Tagesordnungspunkt der Versammlung rechtsgültig zu behandeln und darüber abzustimmen, und dass Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden.
STICHTAG
Das Quorum und die Mehrheit bei der Versammlung werden anhand der Anteile ermittelt, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden und fünf Luxemburger Geschäftstage vor der Versammlung (der „Stichtag“) um Mitternacht (Luxemburger Zeit) in Umlauf sind. Die Rechte eines Anteilinhabers zur Teilnahme und Abstimmung bei der Versammlung werden anhand der von dem betreffenden Anteilinhaber am Stichtag gehaltenen Anteile bestimmt.
ABSTIMMUNGSMODUS
Wenn Sie nicht persönlich teilnehmen können, können Sie sich durch eine Person Ihrer Wahl vertreten lassen oder das in Anhang 1 beigefügte Vollmachtsformular unterschreiben und per Post an den oben angegebenen Sitz der Gesellschaft zu Händen der Abteilung Corporate and Legal Administration oder per E-Mail an: Luxembourg-Domiciliary@statestreet.com, per Fax an die folgende Nummer: (+352) 46 40 10 413 und anschließend per Post an die folgende Adresse: State Street Bank International GmbH Niederlassung Luxemburg, in Luxemburg, 49 avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, zu Händen der Domizilabteilung zurücksenden.
Wenn Sie persönlich an der AHV teilnehmen möchten, teilen Sie der Gesellschaft Ihre Absicht bitte spätestens zwei Werktage vor der Versammlung mit.
Wenn Sie nicht an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen können, senden Sie uns bitte das bzw. die entsprechende(n), ordnungsgemäß datierte(n), unterzeichnete(n) und ausgefüllte(n) Vollmachtsformular(e) zurück, wie im Vollmachtsformular angegeben. Das Vollmachtsformular bzw. die Vollmachtsformulare muss bzw. müssen spätestens zwei Geschäftstage vor der Versammlung bei der Gesellschaft eingehen.
Ein Exemplar der aktualisierten Satzung liegt am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus und ist dort kostenlos erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat