Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.
BEKANNTMACHUNG
mit Bescheid des Finanzamt Österreichs vom 19.9.2022, GZ. 2022-0.644.092 wurden gemäß § 16 Abs. 1 und 2 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 idF BGBl. I Nr. 99/2020, die Änderungen der Spielbedingungen für Lotto „6 aus 45” und LottoPlus sowie für das Zusatzspiel „Joker” wie folgt bewilligt und treten mit 12.7.2023 in Kraft:”
Diese Spielbedingungen gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 12.7.2023.
SPIELBEDINGUNGEN
Lotto „6 aus 45” und LottoPlus
PRÄAMBEL
Die gegenständlichen Spielbedingungen gelten für die Online-Abwicklung des Lotto „6 aus 45” und LottoPlus und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 12.7.2023.
Durch die Beteiligung am Lotto „6 aus 45” bzw. am LottoPlus anerkennen die Teilnehmer die nachstehenden Bedingungen und verpflichten sich, diese einzuhalten.
2. Gegenstand des Lotto „6 aus 45” und des LottoPlus
2.4 Gewinnermittlung Lotto „6 aus 45”
2.4.2 Die Aufteilung der Gewinnsumme auf die acht Gewinnränge sowie den „Ausgleichstopf” geschieht folgendermaßen:
1. Rang 40,0 v.H. der Lotto Gewinnsumme
2. Rang 5,4 v.H. der Lotto Gewinnsumme
3. Rang 5,6 v.H. der Lotto Gewinnsumme
4. Rang 1,8 v.H. der Lotto Gewinnsumme
5. Rang 10,5 v.H. der Lotto Gewinnsumme
6. Rang 4,5 v.H. der Lotto Gewinnsumme
7. Rang 18,1 v.H. der Lotto Gewinnsumme
8. Rang EUR 1,30 pro Gewinn
1,5 % der Lotto Gewinnsumme werden in den „Ausgleichstopf” einbezahlt, der zur Aufdotation eines oder mehrerer Gewinnränge bestimmter Runden (Sonderdotation) sowie für Zusatzausspielungen nach freiem Ermessen der Gesellschaft herangezogen wird.
Die Gesellschaft garantiert aus dem „Ausgleichstopf” eine Aufdotierung des ersten Ranges im Auszahlungsfall, deren Höhe sie den Spielteilnehmern geeignet mitteilt (Rangsummen-Auszahlungsgarantie des ersten Ranges). Falls kein Gewinn im ersten Rang erzielt wird, werden entsprechend der Gewinnpyramide 40 % der Lotto Gewinnsumme dem ersten Rang der nächstfolgenden Runde zugeschlagen.
Abweichungen zur Gewinnsumme des 8. Ranges, welche einer Dotation von 12,6 % der Lotto Gewinnsumme entspricht, werden dem „Ausgleichstopf” entnommen bzw. zugeführt.
Eine allfällig erforderliche Mittelzuführung zum „Ausgleichstopf” kann einmal jährlich in Anrechnung auf die nicht behobenen Gewinne der Spielteilnehmer (Punkt 13.5) erfolgen.
Die Gesellschaft hat jedoch darüber hinaus die Möglichkeit, einzelne Gewinnränge nach vorheriger Ankündigung mit Sach- oder Geldwerten höher zu dotieren.
5. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag
5.1 Wer den Spielbedingungen entsprechend seine Tipps abgibt, den Preis von EUR 1,30 pro Lotto „6 aus 45” Tipp bzw. EUR 0,50 pro LottoPlus Tipp entrichtet (außer in den Fällen, in denen Spielteilnehmern von der Gesellschaft Gratistipps zur Verfügung gestellt werden), die Daten durch die Online-Annahmestellen und die jeweils vorgesehenen Datenübertragungsmedien an die Gesellschaft übermitteln lässt und eine diesbezügliche Quittung ausgestellt erhält, ist zur Teilnahme an der Runde berechtigt.
Für die Teilnahme an zwei bis zehn Spielrunden ist der zu entrichtende Preis pro Tipp mit der Anzahl der Runden zu multiplizieren. Der vorgeschriebene Preis muss jedenfalls bei Abschluss des Spielvertrages bezahlt werden.
Zur Verfügung gestellte Gratistipps dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst.
7. Wetteinsätze und Registrierung
7.1 Für je einen Lotto „6 aus 45” Tipp hat der Teilnehmer den Preis von EUR 1,30 zu entrichten, der sich aus dem Wetteinsatz in Höhe von EUR 1,027 sowie einem Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von EUR 0,273 zusammensetzt. Für je einen LottoPlus Tipp hat der Teilnehmer den Preis von EUR 0,50 zu entrichten, der sich aus dem Wetteinsatz in Höhe von EUR 0,395 sowie einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von EUR 0,105 zusammensetzt. Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratistipps zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft die Gewinnsumme mit 48,8 % des Preises pro Tipp.
10. Einsatzermittlung
10.1 Die Gewinnsumme einer Runde beträgt 48,8% der durch Multiplikation der Anzahl der Tipps aufgrund der bei der Gesellschaft eingelangten Daten mit dem Preis je Tipp (EUR 1,30 bei Lotto „6 aus 45” und EUR 0,50 bei LottoPlus) unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft dotierten Gratistipps.
11. Geltendmachung von Gewinnen, Gewinnauszahlung und Reklamationsfrist
11.2 Kleingewinne von EUR 0,10 bis EUR 1.000,- pro Quittung und Runde werden in jeder Online-Annahmestelle an den Inhaber der mit dem Code versehenen Quittung bar ausbezahlt. Die Auszahlungsfrist in der Online-Annahmestelle beträgt drei Jahre und beginnt frühestens nach Abschluss der Gewinnermittlung.
Kleingewinne bis EUR 100,- pro Quittung und Runde können auch auf das elektronische Spielguthaben des Spielteilnehmers auf der von der Gesellschaft betriebenen Plattform zur elektronischen Spielteilnahme überwiesen werden.
11.9 Mehrere Kleingewinne aus 2- bis zu 10-Runden-Spielverträgen, die insgesamt EUR 1.000,- übersteigen, werden in Annahmestellen, die von der Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), - ohne Verstreichen der 4-wöchigen Reklamationsfrist, jedoch frühestens nach Abschluss der Gewinnermittlung - ausbezahlt.
Mehrere Großgewinne ab EUR 1.000,10 pro Quittung aus 2- bis zu 10-Runden-Spielverträgen werden jeweils nach Ablauf der 4-wöchigen Reklamationsfrist nach jener Runde, in der der Gewinn erzielt wurde, aufgrund einer Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Quittung oder gemäß Punkt 11.4 zur Auszahlung gebracht.
13. Schlussbestimmungen
13.2 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 12.7.2023.
Diese Spielbedingungen gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 12.7.2023.
SPIELBEDINGUNGEN
„Joker”
PRÄAMBEL
Die gegenständlichen Spielbedingungen gelten für die Online-Abwicklung des Zusatzspieles „Joker” und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 12.7.2023.
Durch die Beteiligung am Zusatzspiel „Joker” anerkennen die Teilnehmer die nachstehenden Bedingungen und verpflichten sich, diese einzuhalten.
5. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag
5.1 Wer den Spielbedingungen für Lotto „6 aus 45”, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12”, Toto, Zahlenlotto und für die Nummernlotterie „Lucky Day” sowie diesen entsprechend einen Wettschein (Arbeitspapier) ausfüllt oder wem aufgrund eines Quicktipps im Lotto „6 aus 45”, im „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12”, im Toto, Zahlenlotto, Zahlenlotto „TopTipp”, in der Nummernlotterie „Lucky Day” und bei Bingo sowie bei der Ansagewette im Zahlenlotto eine Quicktipp-Joker Nummer zugeordnet wird, den Preis von EUR 1,70 für den „Joker” entrichtet (außer in den Fällen, in denen Spielteilnehmern von der Gesellschaft Gratistipps zur Verfügung gestellt werden), die Daten durch die Online-Annahmestelle und die jeweils vorgesehenen Datenübertragungsmedien an die Gesellschaft übermitteln lässt und eine diesbezügliche Quittung ausgestellt erhält, ist zur Teilnahme an der Runde berechtigt.
Für die Teilnahme an zwei bis zu maximal 13 Spielrunden ist der zu entrichtende Preis pro Tipp mit der Anzahl der Runden zu multiplizieren. Der vorgeschriebene Preis muss jedenfalls bei Abschluss des Spielvertrages bezahlt werden.
Zur Verfügung gestellte Gratistipps dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst.
7. Einsatzermittlung
7.1 Der Wetteinsatz einer Runde aus dem „Joker” ergibt sich durch Multiplikation der Anzahl der „Ja”- Entscheidungen, die sich aufgrund der Daten der abgeschlossenen Spielverträge aus den Wettscheinen (Arbeitspapieren) sowie aus den per Zufallsgenerator vergebenen Quicktipp-Joker Nummern ergeben, mit dem Wetteinsatz je Tipp (EUR 1,4841 pro Runde) unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft dotierten Gratistipps.
9. Gewinnplan
9.1 50% der im Inland sowie im durch Poolung verbundenen Ausland geleisteten Wetteinsätze einer Runde zuzüglich der auf die von der Gesellschaft dotierten Tipps entfallenden Beträge werden als Gewinnsumme für die Dotierung der sechs Gewinnränge folgendermaßen verwendet:
1. Rang: 27 v.H. der Gewinnsumme
2. Rang: EUR 10.000,- pro Gewinner
3. Rang: EUR 1.000,- pro Gewinner
4. Rang: EUR 100,- pro Gewinner
5. Rang: EUR 10,- pro Gewinner
6. Rang: EUR 2,- pro Gewinner
Die Gesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, einzelne Ränge nach vorheriger Ankündigung mit Sach- oder Geldwerten höher zu dotieren.
10. Wetteinsätze
10.1 Für die Teilnahme am „Joker” hat der Teilnehmer pro Runde den Preis von EUR 1,70 zu entrichten, der sich aus dem Wetteinsatz von EUR 1,4841 sowie einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von EUR 0,2159 zusammensetzt. Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratistipps zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft die Gewinnsumme mit 50 % des Wetteinsatzes pro Tipp.
13. Geltendmachung von Gewinnen, Gewinnauszahlung und Reklamationsfrist
13.3 Kleingewinne von EUR 0,10 bis EUR 1.000,- pro Quittung werden in jeder Online-Annahmestelle an den Inhaber der mit dem Code versehenen Quittung bar ausbezahlt. Die Auszahlungsfrist in der Online-Annahmestelle beträgt drei Jahre und beginnt frühestens nach Abschluss der Gewinnermittlung.
Kleingewinne bis EUR 100,- pro Quittung und Runde können auch auf das elektronische Spielguthaben des Spielteilnehmers auf der von der Gesellschaft betriebenen Plattform zur elektronischen Spielteilnahme überwiesen werden.
13.9 Mehrere Kleingewinne aus 2- bis zu 13-Runden-
Spielverträgen, die insgesamt EUR 1.000,- übersteigen, werden in Annahmestellen, die von der Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), ohne Verstreichen der 4-wöchigen Reklamationsfrist jedoch frühestens nach Abschluss der Gewinnermittlung ausbezahlt.
Mehrere Großgewinne ab EUR 1.000,10 pro Quittung aus 2- bis zu 13-Runden-Spielverträgen werden jeweils nach Ablauf der 4-wöchigen Reklamationsfrist nach jener Runde, in der der Gewinn erzielt wurde, aufgrund einer Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Quittung oder gemäß Punkt 13.5 zur Auszahlung gebracht.
15. Schlussbestimmungen
15.2 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung
durch das Finanzamt Österreich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 12.7.2023.