Ausschreibung einer Position in den wissenschaftlichen Ausschüssen der Gentechnikkommission
Gemäß § 89 des Gentechnikgesetzes (GTG), BGBl. Nr. 510/1994 i. d. F. BGBI. I. Nr. 8/2022 übt – sofern in den §§ 86 bis 88 des GTG nicht anderes bestimmt wird – die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) das Nominierungsrecht für Expert/innen der wissenschaftlichen Ausschüsse der Gentechnikkommission aus. Die Nominierung erfolgt durch die Gesamtsitzung der ÖAW aufgrund dieser öffentlichen Ausschreibung im Sinne der Vielfalt wissenschaftlicher Lehrmeinungen im Einvernehmen mit dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH.
Im Einzelnen wird folgende Position gemäß § 86 Abs. 2 Z 2 lit d Gentechnikgesetz (GTG), BGBl. Nr. 510/1994 idgF. ausgeschrieben:
Ein/e Experte/Expertin für Pflanzenphysiologie für die Begutachtung von Anmeldungen und Anträgen betreffend Arbeiten mit Pflanzen
im wissenschaftlichen Ausschuss für Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen im geschlossenen System gemäß § 86 GTG
Die Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse sind vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgrund der Vorschläge gemäß §§ 86 bis 89 GTG für die aktuelle Funktionsperiode bis 31. Oktober 2028 zu bestellen. Der Bundesminister übt sein Nominierungsrecht auf Grund eines Dreiervorschlages der Gesamtsitzung der ÖAW aus.
Bewerbungen und Vorschläge für die ausgeschriebene Position sind bis spätestens Dienstag, 5.11.2024 (Datum des Poststempels) an die Österreichische Akademie der Wissenschaften, via aktuariat@oeaw.ac.at zu richten. Den Bewerbungen und Vorschlägen sind Nachweise der entsprechenden Qualifikationen beizulegen: Lebenslauf, Schriftenverzeichnis und/oder Nachweis einschlägiger praktischer Tätigkeiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Liste aller aufgrund dieser öffentlichen Ausschreibung eingelangten Bewerbungen und Vorschläge sowie die gemäß § 89 Abs. 1 und 2 GTG von der Gesamtsitzung der ÖAW beschlossenen Nominierungen und Dreiervorschläge samt der Begründung für deren Erstellung im Anhang des nächstfolgenden Berichts über die Anwendung der Gentechnik gemäß § 99 Abs. 5 GTG veröffentlicht werden.
Der Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Heinz Faßmann