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Zentralausschuss für burgenländische Pflichtschullehrer/innen | Verordnung 26.09.2024

Verordnung: Zusammenfassung von Dienststellen zum Zwecke der Personalvertretung

Rechtsgrundlage
§ 4 Absatz 1 bis 3 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967
Zahl:
ZA/APS.ZA-10000-27-2024
Veröffentlicht auf EVI am 26.09.2024

Verordnung des ZA für Pflichtschullehrer /innen im Burgenland vom 23.09.2024 über die Zusammenfassung von Dienststellen zum Zwecke der Personalvertretung:

Gemäß § 4 Absatz 1 bis 3 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der geltenden Fassung werden im Einvernehmen mit dem Bildungsdirektor der Bildungsdirektion Burgenland, HR OSR Alfred Lehner BEd MA, mit Wirksamkeit für die Personalvertretungswahl 2024 folgende Personalvertretungen eingerichtet:

§ 1 Die Dienststellen der Freistadt Eisenstadt und der Freistadt Rust werden im Dienstellenausschuss DA Freistadt Eisenstadt zusammengefasst. 

§ 2 Hinsichtlich der in § 1 nicht aufgezählten Dienststellen kommt es zu keinen Veränderungen.

Eisenstadt, 23.09.2024

Für den Zentralausschuss der Pflichtschullehrer/innen im Burgenland

Christoph Windisch, BEd MA
ZA-Vorsitzender