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MTB Beteiligungen AG (304137k) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 29. Oktober 2024, 11:30 Uhr

Termin:
Dienstag, den 29. Oktober 2024 um 11:30 Uhr
Ort:
BDO Austria GmbH
QBC 4 – Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4)
1100 Wien
2. Stock/Großer Saal
Veröffentlicht auf EVI am 30.09.2024

MTB Beteiligungen AG

Wien, FN 304137 k

Einberufung der 12. ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 12. ordentlichen Hauptversammlung der MTB Beteiligungen AG ein, die am Dienstag, dem 29. Oktober 2024, um 11:30 Uhr, bei der BDO Austria GmbH, 1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4) 2. Stock/Großer Saal, stattfindet. 

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses samt Lagebericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 1.3.2023 bis 29.2.2024 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1.3.2023 bis 29.2.2024
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2023/2024
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
  5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat
  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3
  9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 10 „Virtuelle/hybride Hauptversammlung“ und entsprechende Nummerierung der folgenden Paragraphen der Satzung

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 2. bis 9. der Tagesordnung können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 8. Oktober 2024, unter folgender Adresse angefordert werden:

Per Post: 

MTB Beteiligungen AG

Jasomirgottstraße 6/3, 1010 Wien

Per E-Mail: office@mth-gruppe.at 

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung vor der Hauptversammlung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 24. Oktober 2024, in Textform ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss: 

Per Post 
oder Boten:

MTB Beteiligungen AG

c/o Brix Mayer Hoheneck Thierrichter, öff. Notare, zH Dr. Rupert Brix

1010 Wien, Seilerstätte 28

Per E-Mail:

team-brix@wien1-notare.at; wobei die Anmeldung in Textform, als PDF dem E-Mail anzuschließen ist

Ein Anmeldungsformular wird nach Verlangen zugesandt.

MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 

Die Aktionäre werden eingeladen, allfällige Vollmachten der Gesellschaft bis spätestens Freitag, 25. Oktober 2024, 16 Uhr, vorab per E-Mail unter den vorstehend angeführten Adressen zu übermitteln. In jedem Fall ist das Original der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht. 

AUSKUNFTSRECHT

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen mögen an die Gesellschaft per Post oder per E-Mail an office@mth-gruppe.at bis Freitag, 25. Oktober 2024 übermittelt werden.

Wien, im September 2024

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: MTB Beteiligungen AG (304137k)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl8-sr6