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Hinweis

Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Stellenausschreibung: Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanager (SQM) in der Bildungsregion West - BMBWF 2024-0.638.574

Ausgeschriebene Stelle:
Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanager (SQM) in der Bildungsregion West
Ende der Bewerbungsfrist:
Freitag, den 18. Oktober 2024
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Organisation:
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abteilung II/12
Veröffentlicht auf EVI am 18.09.2024

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

BMBWF 2024-0.638.574

Ausschreibung

In der Bildungsdirektion für Kärnten gelangt die Stelle einer/eines

Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanagers (SQM) in der Bildungsregion West

mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung (§§ 225 ff Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 [BDG 1979], §§ 48r ff Vertragsbedienstetengesetz 1948 [VBG]) zur Ausschreibung.

1. Aufgabenfelder:

In den Aufgabenbereich dieser Funktion fallen die im § 225 Abs. 5 BDG 1979 bzw. § 48r Abs. 6 VBG aufgezählten und die in der SQM-Verordnung, BGBl. II Nr. 158/2019, enthaltenen Tätigkeiten:

  • Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen
  • Sicherstellung der Implementierung von Reformen und Entwicklungsvorgaben (in der Region)
  • Mitwirkung am Qualitätsmanagement – evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung
  • Mitwirkung an der schularten- und standortbezogenen Schulentwicklung
  • laufendes Qualitäts-Controlling
  • strategische Personalführung auf Ebene der Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen
  • Bereitstellung pädagogischer Expertise (an Schnittstellen)
  • Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall
  • sonstige der Bildungsregion von der Bildungsdirektion zugewiesene Aufgaben

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979 – Verwendungsgruppe SQM oder § 48r Abs. 4 Ziffer 1 VBG – Entlohnungsgruppe sqm entweder durch die Erfüllung
    1.1. der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG 1979,
    1.2. des Artikel II Ziffer 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984,
    1.3. der Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 2, 2a, 2b, 2c, 3 oder 7 VBG oder
    1.4. der Erfordernisse gemäß § 3 Abs. 2, 2a, 2b, 3 oder 7 LVG,
  2. die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG 1979 oder § 48r Abs. 4 Ziffer 2 VBG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer der dort aufgezählten Schulen) und
  3. Führungskräfteschulungen, insbesondere zum Thema Personal und Personalentwicklung, im Ausmaß von mind. 24 Stunden

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.Kenntnisse und Erfahrungen, vorzugsweise im schulischen und schulbehördlichen Bereich, insbesondere im Bereich Qualitätsmanagement, in den gesetzlich normierten Aufgabenfeldern der zu besetzenden Funktion 

25%

2.fundierte langjährige, praxisbezogene sowie umsetzungs- und ergebnisorientierte berufliche Erfahrung, vorrangig im Bildungswesen und Schulbereich  

20%

3.Kenntnisse der aktuellen pädagogischen und bildungspolitischen Schwerpunkte des BMBWF und der Bildungsdirektion in spezieller Ausrichtung für den schulisch-pädagogischen Bereich

15%

4.Kenntnisse und Erfahrungen bei regionalen bildungs- und schulbezogenen Aspekten 

15%

5. ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und ein ausgeprägtes Verständnis für die Differenziertheit und Diversität im Bildungsbereich 

15%

6.Fähigkeit zum analytischen und strategischen Denken, Innovationskraft und Leistungsbereitschaft

10%

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Im Sinne des „Masterplanes Digitalisierung im Bildungsbereich“ sind digitale Kompetenzen, vor allem mit einem Bezug zum Bildungswesen und zum Bildungscontrolling sowie die Bereitschaft, solche weiter auszubauen, sehr erwünscht.

Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung in der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes

  1. unter Anführung der Gründe, die für die Ausübung dieser Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen und
  2.  mit einer Darlegung über die Leitungsvorstellungen in dieser Funktion

beim BMBWF, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/12, einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt; die rechtzeitige Postaufgabe allein ist nicht fristwahrend.

In der Bewerbung ist im Detail auf die in der Ausschreibung geforderten Punkte und das Aufgabengebiet einer/eines SQM umfassend einzugehen. Sollten dazu keine geeigneten Ausführungen vorgelegt werden, wird dieser Umstand bei der Prüfung und der Beurteilung entsprechend gewürdigt.

Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen wird einer ausschließlichen Online-Bewerbung über die Jobbörse der Republik entgegengesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung jeweils nur für die Stelle gilt, auf die konkret in der Bewerbung Bezug genommen wird, und zu der Geschäftszahl (Referenzcode), für die sie konkret abgeben wird.

Es wird ersucht, die berufsbiografischen Daten im Formular „Berufsbiografische Daten – Schulqualitätsmanagement“, welches unter www.bmbwf.gv.at im Bereich Services/Jobs und Karriere/Anforderungsprofil SQM zur Verfügung steht, auszufüllen.

Die Bewerberin/Der Bewerber hat sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Eine unabhängige Kommission bei der Bildungsdirektion erstellt in Folge ein Gutachten über die Eignung. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach allfälligen weiteren Ermittlungsschritten, wie z.B. der Durchführung eines Hearings.

Das monatliche Fixgehalt bzw. Fixentgelt beträgt gemäß § 65 GehG bzw. § 48v VBG mindestens EUR 6.804,30; zusätzlich gebührt eine (nicht ruhegenussfähige) monatliche Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes bzw. des Entgeltes.

Auf die Bestimmungen des § 227 Abs. 2 BDG 1979 bzw. § 48t Abs. 2 VBG wird hingewiesen.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch das BMBWF bzw. die zuständige Bildungsdirektion (Begutachtungskommission) zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem weiteren Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Veröffentlichung in der Jobbörse der Republik: 18.09.2024

Ende der Bewerbungsfrist: 18.10.2024

Wien, 13. September 2024

Für den Bundesminister:
i.V. Dr.in Maria Fuchsreiter