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Erste burgenländische gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (125242f) | Ordentliche Generalversammlung 2024

Ordentliche Generalversammlung: 30. August 2024, 11.00 Uhr

Termin:
Freitag, den 30. August 2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Hotel Hilton Garden Inn
Promenade 6
2700 Wiener Neustadt
Veröffentlicht auf EVI am 17.08.2024

EINLADUNG

AN ALLE MITGLIEDER DER 

Ersten burgenländischen gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft 
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung,  

Amtsgebäude 1, 7033 Pöttsching, FN:125242f

ZUR 76. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

am Freitag, 30. Aug. 2024, 11.00 Uhr 
im Hotel Hilton Garden Inn,  2700 Wiener Neustadt, Promenade 6

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung u. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Generalversammlung
  2. Ernennung Schriftführer gemäß § 31. (1) der Satzung durch den Versammlungsleiter
  3. Ernennung Stimmenzähler gemäß § 31. (1) der Satzung durch den Versammlungsleiter
  4. Niederschriftsbeglaubiger 
    4.1 Wahlen
  5. Verlesung Protokoll der letzten ordentlichen Generalversammlung vom 25.08.2023
  6. Bericht zur Lage der Genossenschaft zum Geschäftsjahr 2023 mit Vorschau auf 2024/2025
  7.  Jahresabschluss und Lagebericht 2022
    7.1 Verlesung und Erläuterung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV etc.)
    7.2  Bericht des Aufsichtsrates hiezu
    7.3  Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022
    7.4  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
  8. Prüfungsbericht Nr. 12.390 vom 19.01.2024 des Revisionsverbandes für das Geschäftsjahr 2022
    8.1  Verlesung der zusammenfassenden Beurteilung für 2022
    8.2  Beschlussfassung
  9. Ungeprüfter Jahresabschluss und Lagebericht 2023
    9.1 Info und Erläuterung des ungeprüften Jahresabschlusses (Bilanz, GuV etc.)
  10. Entlastungen für Geschäftsjahr 2023
    10.1 Entlastung Vorstand 
    10.2 Entlastung Aufsichtsrat
  11. Wahlen
    11.1 Wahlen Vorstand
    11.2 Wahlen Aufsichtsrat
  12. Allfälliges

ZUR BEACHTUNG:

Gemäß § 33. (5) der Satzung wird im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände beschlossen. Die Kurzfassung des Revisionsberichtes (§ 6 Abs. 3 GenRevG) gem. Pkt. 8.  liegt bis zum Tag der Generalversammlung im Sekretariat der Genossenschaft zur Einsichtnahme für Mitglieder während der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr auf.

13. Aug. 2024

Vorstandsobmann
GF Peter Schlappal eh. 

Vorstandsobmann-Stv.
Stefan Wöckl eh.