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Rauriser Hochalmbahnen Aktiengesellschaft (33936g) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 03. Oktober 2024 um 19:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 03. Oktober 2024 um 19:00 Uhr
Ort:
Mesnerhaus, Haus für Literatur und Kultur
Kirchweg 3
5661 Rauris
Veröffentlicht auf EVI am 31.08.2024

RAURISER HOCHALMBAHNEN 
AKTIENGESELLSCHAFT

A-5661 Rauris, Liftweg 2, Tel.: 06544/6341
e-mail: info@hochalmbahnen.at     

Einladung
zur
50. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Rauriser Hochalmbahnen Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 03. Oktober 2024 um 19:00 Uhr
im Mesnerhaus, Haus für Literatur und Kultur
in 5661 Rauris – Kirchweg 3

Wir ersuchen Sie, bereits ab 18.30 Uhr zu erscheinen, um Ihre Teilnahme- und Stimmberechtigung zeitgerecht zu erfassen.

Tagesordnung:

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/24
  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/24
  4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25
  5. Änderung der Satzung in §6 / §9 / §11 – Punkt 1.2.2, Punkt 4, Punkt 5
  6. Allfälliges

Folgende Unterlagen liegen innerhalb der gesetzlichen Frist des § 108 Abs. 3 AktG zur Einsicht und Abschriftnahme in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft in 5661 Rauris, Liftweg 2, auf:

  • Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrates samt den entsprechenden Erläuterungen zu den vorstehenden Tagesordnungspunkten, 
  • Jahresabschluss samt Lagebericht des Vorstandes, Ergebnisverwendungsvorschlag und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/24

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Versammlung. Jeder an der Hauptversammlung teilnahmeberechtigte Aktionär kann zu seiner Vertretung und Ausübung seiner Rechte in der Hauptversammlung einen, mittels schriftlicher Vollmacht, welche vor Beginn der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übermitteln ist, ausgewiesenen Vertreter entsenden.

Der Vorstand

https://www.evi.gv.at/b/pi/bl6-6mt