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Lagermax Lagerhaus und Speditions Aktiengesellschaft (59913h) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 30. August 2024 um 11:30 Uhr

Termin:
Freitag, den 30. August 2024 um 11:30 Uhr
Ort:
Gesellschaftssitz
Radingerstraße 16
5020 Salzburg
Veröffentlicht auf EVI am 27.07.2024

Lagermax Lagerhaus und Speditions AG

Sitz in Salzburg
FN 59913 h Landesgericht Salzburg

zu der am Freitag, dem 30. August 2024 um 11:30 Uhr in den Räumen
der Gesellschaft in 5020 Salzburg, Radingerstraße 16 stattfindenden

40. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzern­lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

  5. Neuwahl in den Aufsichtsrat

  6. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

  7. Allfälliges

Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 5020 Salzburg, Radingerstraße 16, Vorstands­sekretariat, auf:

  • Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht
  • Konzernabschluss 2023 mit Konzernlagebericht
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung 2023
  • Beschlussentwürfe des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 2) bis 4)
  • Bericht des Aufsichtsrates für 2023

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur solche Aktionäre berechtigt, die Ihre Aktien bei der Gesellschaft oder bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstituts oder bei den in der Einberufung zur Hauptversammlung bestimmten anderen Hinterlegungsstellen spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft vor der Hauptversammlung zugehen. Ein Voll­machtformular wird auf Verlangen zugesandt.

Salzburg, im Juli 2024

Der Vorstand