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Details: SELSA Intelligence AG für Internet, Neue Medien und E-Commerce

SELSA Intelligence AG für Internet, Neue Medien und E-Commerce (203425f) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 2. August 2024, 11:00 Uhr

Termin:
Freitag, den 02. August 2024 um 11:00 Uhr
Ort:
Headquarter SELSA Intelligence AG
Grabenstraße 92
8010 Graz
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Büroräumlichkeiten der Gesellschaft
Einsichtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung. Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung.
Abgabetermin Nachweis:
26.07.2024
Übermittlung:
Veröffentlicht auf EVI am 05.07.2024

SELSA Intelligence AG für Internet, neue Medien und E-Commerce

EINBERUFUNG

Der Vorstand der SELSA Intelligence AG mit Sitz in Graz, eingetragen im Firmenbuch des LG f. ZRS Graz unter FN 203425f (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am 2. August 2024, um 11:00 Uhr MESZ, in der Grabenstraße 92, 8010 Graz, ein.

Tagesordnung

  1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 90.000 um EUR 10.000 auf EUR 100.000 durch Ausgabe von 10.000 Stück neuen, nennbetragslosen Stückaktien der Aktiengattung Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabepreis in Höhe des anteiligen Betrags des Grundkapitals ohne Agio, sohin zum Preis von EUR 1,- je Aktie.
  2. Beschlussfassung zur Genehmigung der Kapitalerhöhung durch die benachteiligten Aktionäre gem. § 146 (2) AktG 
  3. Beschlussfassung über die durch die Kapitalerhöhung erforderliche Änderung der Satzung in § 5.1 und § 5.2.
  4. Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung in § 4 (Veröffentlichungen), 
    § 12.2 (Einberufung der Aufsichtsratssitzungen), § 23 (Vorzug der Vorzugsaktien), sowie der neu eingefügte § 24 (Vorkaufsrecht).

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung formlos per Mail an office@chegg.net.

Graz, im Juli 2024

Der Vorstand