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Details: APEIRON Biologics AG

APEIRON Biologics AG (242223k) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 6. Juni 2024, ab 16:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 06. Juni 2024 um 16:00 Uhr
Ort:
Austria Trend Hotel Savoyen Vienna
Rennweg 16
1030 Wien
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Büroräumlichkeiten der Gesellschaft (Campus-Vienna-Biocenter 5, 1030 Wien)
Einsichtszeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.
Nachweis:
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung (in Textform) unter Verwendung des übermittelten Anmeldeformulars, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 3. Juni 2024, an die folgende Adresse zugehen muss, wobei das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist:
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt. Die Vollmacht bedarf der Schriftform (d.h. handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur iSd Artikel 3 Z 12 eIDAS-VO).
Frist für Vertretungsvollmachten:
03.06.2024
Übermittlung:
Post
APEIRON Biologics AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
Telefax
+43 1 8900 500 50
E-Mail
anmeldung.apeiron@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
Veröffentlicht auf EVI am 23.05.2024

EINBERUFUNG

Der Vorstand der APEIRON Biologics AG mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 242223 k (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am 6. Juni 2024, ab 16:00 Uhr, im Austria Trend Hotel Savoyen Vienna, Rennweg 16, 1030 Wien, ein.

Infolge eines Ergänzungsverlangens eines Aktionärs gemäß § 109 Abs 1 AktG ist die am 9. Mai 2024 veröffentlichte Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft um einen weiteren Tagesordnungspunkt zu ergänzen. Die ergänzte Tagesordnung wird hiermit gemäß § 109 Abs 2 erster Satz AktG bekannt gemacht, indem die Einberufung in konsolidierter Fassung, d.h., inklusive der gemäß § 109 AktG nötigen Ergänzungen, nochmals bekannt gemacht wird. Der entsprechende Beschlussvorschlag des Aktionärs samt Beilagen wird gemäß § 109 Abs 2 vierter Satz in Verbindung mit § 108 Abs 3 und Abs 5 AktG zur Verfügung gestellt (siehe "Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung" unten). 

Ergänzte Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags über die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023; sowie Bericht des Vorstands zur Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns, inklusive Beschlussfassung über die Ausschüttung einer Sachdividende.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

  6. Wahlen in den Aufsichtsrat.

  7. Beschlussfassung über die Ausübung des Mitverkaufsverlangens gemäß Punkt 7.3 der Satzung der Gesellschaft, und zwar betreffend den Verkauf sämtlicher Aktien an der Gesellschaft (mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) an einen US-Investor, samt Vorlage eines entsprechenden indikativen Angebotes und einer Fairness Opinion über die Angemessenheit des indikativen Kaufpreises.

Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Gesellschaft stellt die folgenden Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG zur Verfügung:

  1. (Gemeinsame) Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 108 Abs 1 AktG zu den Punkten 2. bis 6. der Tagesordnung, samt Erläuterungen zu Punkt 1. der Tagesordnung, zu dem eine Beschlussfassung nicht vorgesehen ist

  2. Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2023 samt Lagebericht

  3. Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG

  4. Vollmachtsformulare und Formulare zum Widerruf der Vollmacht

  5. Anmeldeformular

  6. Beschlussvorschlag samt Begründung des Aktionärs gemäß § 109 Abs 1 AktG samt indikativem Angebot und Fairness Opinion

Sämtliche Unterlagen nach § 108 Abs 3 AktG, die in der Aufzählung der Unterlagen in den Punkten 1. bis 5. oben genannt sind, können bereits seit dem 16. Mai 2024 angefordert werden bzw. liegen seit diesem Tag zu den üblichen Bürozeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr) in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft (Campus-Vienna-Biocenter 5, 1030 Wien) zur Einsicht auf. Um Voranmeldung unter investors@apeiron-biologics.com wird gebeten.

Der Beschlussvorschlag zum neuen Tagesordnungspunkt samt Beilagen (siehe Punkt 6. der Aufzählung der Unterlagen oben) kann ab sofort, sohin ab 23. Mai 2024, angefordert werden bzw. liegt ab diesem Tag zu den üblichen Bürozeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr) in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft (Campus-Vienna-Biocenter 5, 1030 Wien) zur Einsicht auf. Um Voranmeldung unter investors@apeiron-biologics.com wird gebeten.

Teilnahme an der 
ordentlichen Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung (in Textform) unter Verwendung des übermittelten Anmeldeformulars, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 3. Juni 2024, an die folgende Adresse zugehen muss, wobei das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist:     
anmeldung.apeiron@hauptversammlung.at.

Vertretung durch Bevollmächtigte
gemäß § 113 AktG

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt. Die Vollmacht bedarf der Schriftform (d.h. handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur iSd Artikel 3 Z 12 eIDAS-VO).

Die Aktionäre werden eingeladen, der Gesellschaft allfällige Vollmachten bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 3. Juni 2024, an eine der folgenden Adressen zu übermitteln:

per Post: APEIRON Biologics AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel 
per Fax:  +43 1 8900 500 50 
per E-Mail: anmeldung.apeiron@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)

Als besonderer Service der Gesellschaft steht den Aktionären der Aktionär Mag Rainer Burian als Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Bevollmächtigung von Herrn Mag Rainer Burian wird den Aktionären ein spezielles Vollmachtsformular zur Verfügung gestellt.

Auch die an Mag Rainer Burian erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform (d.h. handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur iSd Artikel 3 Z 12 eIDAS-VO). Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 3. Juni 2024, ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung der Vollmachten (d.h. Post, Fax, E-Mail) zugehen. 

Ein Vollmacht erteilender Aktionär hat Herrn Mag Rainer Burian Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Mag Rainer Burian bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Mag Rainer Burian übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. 

Bitte beachten Sie, dass Herr Mag Rainer Burian keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. 

Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und 14 DSGVO

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-‑, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen.

Datenschutzrechtliche Anfragen und Beschwerden sind an den Datenschutzverantwortlichen der Gesellschaft unter datasafety@apeiron-biologics.com zu stellen.

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Es wird ersucht, schon vorab bekannte Fragen bis zum 29. Mai 2024 in Textform an die Gesellschaft (fragen.apeiron@hauptversammlung.at) zu übermitteln.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form für personenbezogene Bezeichnungen verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Wien, im Mai 2024

Der Vorstand

 

Verantwortlich für den Inhalt: APEIRON Biologics AG (242223k)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl3-rbm