Stadt Graz | Baubewilligung 05.06.2024

Ansuchen um Baubewilligung: 8054 Graz, Gradnerstraße 177 a, 177 b, GZ.: A17-BAB-106936/2023

Geschäftszahl
A17-BAB-106936/2023
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018
Bauvorhaben
Errichtung einer Jugendwohngruppe und eines Wohnbaus mit 8 Wohneinheiten, Errichtung von Flugdächern, Errichtung von 4 Pkw-Abstellplätzen sowie Vornahme von Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8054 Graz, XVI. Straßgang, Gradnerstraße 177 a und 177 b, auf dem Grundstück Nr. 12/5, EZ 1610, KG 63122 Straßgang.
Einsichtnahme in Unterlagen bis
Freitag, den 19. Juli 2024
Ort
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde,
Europaplatz 20
8020 Graz
2. Stock, Zimmer Nr. 216
Frist für Einwendungen
Freitag, den 19. Juli 2024
Kontakt für Einwendungen
Organisation:
Bau- und Anlagenbehörde
Übermittlung:
Telefax
0316/872-5009
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Veröffentlicht auf EVI am 05.06.2024

Stadt Graz

GZ.: A17-BAB-106936/2023
8054 Graz, Gradnerstraße 177 a, 177 b

EDIKT

Graz, 5. Juni 2024

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018, wird kundgemacht:

Das SOS-Kinderdorf hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um die Baubewilligung zur Errichtung einer Jugendwohngruppe und eines Wohnbaus mit 8 Wohneinheiten, Errichtung von Flugdächern, Errichtung von 4 Pkw-Abstellplätzen sowie Vornahme von Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8054 Graz, XVI. Straßgang, Gradnerstraße 177 a und 177 b, auf dem Grundstück Nr. 12/5, EZ 1610, KG 63122 Straßgang angesucht.

Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welche mittels Bescheid entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme
Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen

bis zum 19.07.2024 

bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 216 zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5093 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 19.07.2024 (Datum der Postaufgabe), schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).

Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.

Für den Stadtsenat: 
Mag. Tamara Neubauer

Anhänge zur Veröffentlichung

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