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BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft (154331h) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 18. Juni 2024, 14:30 Uhr

Termin:
Dienstag, den 18. Juni 2024 um 14:30 Uhr
Ort:
virtuelle Versammlung
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 (3) der Satzung jene Aktionäre, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zu dieser anmelden, berechtigt.
Übermittlung:
Post
BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft – Traungasse 14-16, 1030 Wien, z.H. Frau Mag. Gabriele Achmüller
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft in 1030 Wien, Traungasse 14-16
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Schriftform erteilt werden.
Übermittlung:
Post
BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft – Traungasse 14-16, 1030 Wien, z.H. Frau Mag. Gabriele Achmüller
Veröffentlicht auf EVI am 16.05.2024

BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft

Einladung zur achtundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft

 

Datum Dienstag, 18. Juni 2024
Zeit 14:30 Uhr
Ort virtuelle Versammlung

Tagesordnung

  1. Begrüßung / Eröffnung
  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2023
  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  5. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
  6. Allfälliges

Der Vorstand als einberufendes Organ ist gem. § 11 Abs 7 der Satzung der der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft ermächtigt, gemäß den Bestimmungen des VirtGesG die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen. Der Vorstand macht von dieser Ermächtigung Gebrauch und beruft hiermit eine virtuelle Hauptversammlung ein. 

Die Hauptversammlung findet im Sinne von § 11 Abs 8 der Satzung der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft und § 2 VirtGesG als einfache virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer statt. 

Dies bedeutet, dass insbesondere die beitragleistenden Arbeitgeber sowie die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten die Möglichkeit haben, in Echtzeit an der Versammlung mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit teilzunehmen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 (3) der Satzung jene Aktionäre, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zu dieser anmelden, berechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind weiters gemäß § 11 (4) der Satzung jene beitragleistenden Arbeitgeber sowie jene Anwartschafts- und Leistungsberechtigten berechtigt, die sich mittels E-Mail oder Brief anmelden, wobei die Anmeldung nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingelangt sein muss.

Anmeldungen an: BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft – Traungasse 14-16, 1030 Wien, z.H. Frau Mag. Gabriele Achmüller, E-Mail: gabriele.achmueller@bonusvorsorge.at

Mit der Anmeldung haben die beitragleistenden Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zum Nachweis ihrer Identität mitzusenden sowie eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben, an welche auch der Link für die Einwahl zur Hauptversammlung übersendet wird.

Nach der Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten die Teilnehmer an ebendiese E-Mail-Adresse eine Nachricht, auf welchem Weg sie an der Hauptversammlung teilnehmen können. Aus technischer Sicht benötigen die Teilnehmer für die Teilnahme an der Hauptversammlung insbesondere ein internetfähiges Gerät, welches in der Lage ist, eine optische und akustische Verbindung mit Übertragung in Echtzeit herzustellen sowie eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung.

Jedem beitragleistenden Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten stehen gemäß § 29 PKG die Informationsrechte des § 118 Abs. 1 AktG insbesondere in Bezug auf die eigene Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zu. § 118 Abs. 2 und Abs. 3 AktG sind anzuwenden.

Das Auskunftsrecht kann von den beitragleistenden Arbeitgebern und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten vor und während der Hauptversammlung ausgeübt werden. Zu diesem Zweck können Fragen in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) elektronisch bis spätestens 17. Juni 2024, 12.00 Uhr an die E-Mail-Adresse vorstand@bonusvorsorge.at übermittelt werden. Diese Fragen werden während der Hauptversammlung verlesen und vom Vorstand beantwortet. Um die Identifikation zu ermöglichen, möge für die Fragestellung diejenige E-Mail-Adresse verwendet werden, welche bei der Anmeldung zur Hauptversammlung bekannt gegeben wurde. Während der Hauptversammlung können sich die beitragleistenden Arbeitgeber und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten unmittelbar zu Wort melden und Fragen stellen. 

Der Vorstand ist bemüht, im Rahmen der angeführten Kommunikationswege und Teilnahmemöglichkeit den beitragleistenden Arbeitgebern und Anwartschafts- und Leistungsberechtigten eine möglichst hohe Qualität des Auskunftsrechts zu gewährleisten.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG stehen den Aktionären ab 28. Mai 2024 unter der Adresse der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft in 1030 Wien, Traungasse 14-16, zur Verfügung (Anmeldung bei Frau Mag. Gabriele Achmüller).

Befugnis der Aktionäre, Anträge zur Tagesordnung zu stellen

Aktionäre, deren Anteile (zusammen) 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung zugeht. Wenn ein solches Verlangen nicht so rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangt, dass es in die ursprüngliche Tagesordnung aufgenommen werden kann, so muss es so rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, dass die ergänzte Tagesordnung spätestens am 14. Tag vor der Hauptversammlung bekannt gemacht werden kann (gemäß § 109 AktG).

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 113 AktG das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Schriftform erteilt werden. Die Vollmacht kann zur Hauptversammlung mitgebracht werden oder vorab an die nachgenannte Adresse zugehen: BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft – Traungasse 14-16, 1030 Wien, z.H. Frau Mag. Gabriele Achmüller, E-Mail: gabriele.achmueller@bonusvorsorge.at

Wien, im Mai 2024

BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft
DI Georg Daurer
Michael Scherhammer 

https://www.evi.gv.at/b/pi/bl3-hzl