Austria Email Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Knittelfeld, FN 99418 d
Einladung
zu der am 19. Juni 2024 um 11:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft in 8720 Knittelfeld, Austriastraße 6
stattfindenden
47. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023 samt Anhang, Lagebericht, Ergebnisverwendungsvorschlag und Bericht des Aufsichtsrats.
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024.
Ab 29. Mai 2024 stehen die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 AktG zu den regulären Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr; Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) den Aktionären am Firmensitz der Gesellschaft zur Einsicht zur Verfügung und sind außerdem auf der Internetseite www.austria-email.at abrufbar. Zusätzlich wird jedem Aktionär auf Verlangen (per E-Mail (cprocyk@austria-email.at)) unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übermittelt.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung, sohin nach der Eintragung im Aktienbuch am 19. Juni 2024 um 11:00 Uhr österreichische Zeit.
Nur solche Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 14. Juni 2024 per Post/Bote (Austriastrasse 6, 8720 Knittelfeld) oder E-Mail zH Frau Christine Procyk (cprocyk@austria-email.at) zugeht.
Für die Anmeldung zur Hauptversammlung wird die Verwendung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.austria-email.at zugänglichen Musterformulars empfohlen.
Es steht Aktionären offen, sich in der Hauptversammlung gemäß § 113 AktG vertreten zu lassen. Die Vorschriften über Erteilung und Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114 AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Austriastraße 6, 8720 Knittelfeld) oder E-Mail (cprocyk@austria-email.at) zH Frau Christine Procyk übermittelt werden.
Knittelfeld, im Mai 2024
Der Vorstand