26. ordentliche Hauptversammlung
oekostrom AG energy group
Einladung zu der am 7. Juni 2024, um 14 Uhr, in den Räumlichkeiten des MuseumsQuartier, Museumsplatz 1, 1070 Wien stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung der oekostrom AG energy group (FN 183552 f).
TAGESORDNUNG
- Bericht des Vorstandes und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt Anhang einschließlich des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
- Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung und Neufassung der Satzung
- Wahlen in den Aufsichtsrat
Den Aktionär:innen der oekostrom AG energy group liegen die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 (Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten, Jahresabschluss samt Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates) ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung (Freitag, 17. Mai 2024) in den Geschäftsräumlichkeiten am Sitz der Gesellschaft in 1100 Wien, Laxenburger Straße 2, zur Einsicht auf und stehen auf der Unternehmenswebsite https://oekostrom.at zum Abruf und Download bereit.
Zur Ausübung des Stimmrechts an der Hauptversammlung sind gemäß Punkt XV. der Satzung jene Aktionär:innen berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Dienstag, 28. Mai 2024) im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung (Dienstag, 4. Juni 2024) beim Vorstand der Gesellschaft schriftlich per Post an die HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel oder per E-Mail an anmeldung.oekostrom@hauptversammlung.at anmelden.
Die Gesellschaft weist gemäß § 106 Z 8 AktG in Verbindung mit §§ 113 ff AktG darauf hin, dass jede:r Aktionär:in, die / der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht hat, eine natürliche oder juristische Person zur / zum Vertreter:in zu bestellen. Die / der Vertreter:in nimmt im Namen der / des Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie die / der Aktionär:in, die / den sie / er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Verwendung des auf der Unternehmenswebsite https://oekostrom.at zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars, womit die Vollmacht auch beschränkt und mit Weisungen in Bezug auf das Abstimmungsverhalten erteilt werden kann, ist zwingend erforderlich, sofern Mag. Ewald Oberhammer bevollmächtigt wird.
Der Vorstand