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R-CO VALOR Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 29 April 2024 um 12.00 Uhr

Termin:
Montag, den 29. April 2024 um 12:00 Uhr
Ort:
Avenue de Messine 29
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 12.04.2024

R-CO VALOR

Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
Sitz: 29, avenue de Messine - 75008 Paris
Handelsregisternummer: 789 648 409 RCS Paris

EINLADUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Aktionärinnen und Aktionäre der SICAV R-CO VALOR werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am 29 April 2024 um 12.00 Uhr in der Avenue de Messine 29 in 75 008 PARIS mit folgender Tagesordnung eingeladen:

  • Verlesen des vom Verwaltungsrat erstellten Lageberichts
  • Verlesen des Berichts des Abschlussprüfers über den Jahresabschluss
  • Verlesen des Sonderberichts des Abschlussprüfers über Vereinbarungen laut Artikel L. 225-38 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce)
  • Genehmigung des Abschlusses für das zum 29. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr und Entlastungserteilung für die Verwaltungsratsmitglieder
  • Verwendung der ausschüttbaren Summen des Geschäftsjahres
  • Vollmachten für die Erledigung der Formalitäten

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Vermögensübersicht stehen den Aktionären am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung.

Alle Aktionäre können unabhängig von der Anzahl ihrer Aktien an dieser Versammlung teilnehmen oder sich dort von einem anderen Aktionär oder ihrem Ehepartner vertreten lassen.

Inhaber von Namensaktien, die teilnehmen, ihre Stimme schriftlich abgeben oder sich vertreten lassen wollen, müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0 Uhr (Pariser Zeit) in den Registern der Gesellschaft eingetragen sein.

Eigentümer von Inhaberaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0 Uhr (Pariser Zeit) in den Registern des ermächtigten Vermittlers eingetragen sein. Die Eintragung oder buchhalterische Erfassung der Aktien auf den Inhaberaktiendepots des ermächtigten Ermittlers wird durch eine von diesem erteilte Teilnahmebescheinigung festgestellt. Eigentümer von Inhaberaktien müssen die Teilnahmebescheinigung innerhalb derselben Frist am Schalter der Rothschild Martin Maurel hinterlegen.

Aktionäre, die nicht an dieser Versammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit: 

  • entweder ihrem Ehepartner oder einem anderen Aktionär eine Vollmacht zu erteilen;
  • oder der Gesellschaft eine Vollmacht ohne Angabe eines Bevollmächtigten zukommen zu lassen;
  • oder ein Formular für die schriftliche Stimmabgabe zu verwenden und der Gesellschaft zuzusenden.

Einheitliche Formulare für die schriftliche Stimmabgabe oder die Bevollmächtigung sowie die zugehörigen Anlagen stehen den Aktionären am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung.

Die Anforderung dieses Formulars ist spätestens sechs Tage vor der Versammlung per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft zu richten.

Registrierte Eigentümer von Inhaberaktien müssen das Formular spätestens sechs Tage vor der Versammlung per Einschreiben mit Rückschein bei der Gesellschaft anfordern.

In diesem Fall können sie sich bei der Versammlung nicht mehr vertreten lassen (Vollmacht) oder direkt teilnehmen.

Das Formular muss spätestens drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft eingehen.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die Basisinformationsblatt, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der österreichische Informationsstelle, Raiffeisen Bank International AG, Stadtpark 9, A-1030 Vienna, Austria, erhältlich.

Der Verwaltungsrat

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