Einladung
zu der am Dienstag, den 23. April 2024, um 18:00 Uhr,
im Volksbanksaal der Volksbank Vorarlberg e. Gen.
Ringstraße 27 in 6830 Rankweil
stattfindenden
136. ordentlichen Generalversammlung
als Sitzung des Genossenschaftsrates der VOLKSBANK VORARLBERG e. Gen.
(mit Sitz in Rankweil und der FN 58848t)
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ernennung a) eines Schriftführers
b) zweier Stimmenzähler
c) zweier Protokollbeglaubiger gemäß § 34 der Satzung - Bericht des Vorstands und Vorlage des Jahresabschlusses 2023 sowie des Lageberichtes
- Auskünfte an die Inhaber von Partizipationsscheinen gemäß § 26a Abs. 5 BWG und Berichterstattung gem. § 65 Abs. 3 AktG
- Bericht des Aufsichtsrats
4.1 Bericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrats
4.2 Verlesung der Kurzfassung des Revisionsberichtes des Österreichischen Genossenschaftsverbandes
4.3 Stellungnahme des Aufsichtsrats zum Prüfergebnis - Beschlussanträge des Aufsichtsrats
5.1 Genehmigung des Rechnungsabschlusses
5.2 Verwendung des Reingewinns
5.3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
5.4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
5.5 Wahlen in den Aufsichtsrat
5.5.1 Wiederwahl: Dr. Herbert Loos
5.5.2 Wiederwahl: Mag. jur. Christa Kramer
5.5.3 Neuwahl: Bmstr. DI (ETH) Philipp Tomaselli
5.6 Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Partizipationsscheine sowie zur anschließenden Einziehung derselben - Beschlussfassung über die Ergänzung des § 29a in der Satzung der Volksbank Vorarlberg e. Gen. Die Ergänzung ist in der Beilage zu entnehmen und liegt zudem während der Einberufungsfrist in der Volksbank Vorarlberg zur Einsichtnahme auf.
- Allfälliges
Unterlagen zur Generalversammlung:
Die Unterlagen zur Generalversammlung liegen ab dem 08.04.2024 bei der VOLKSBANK VORARLBERG e. Gen., Vorstandssekretariat, Ringstr. 27, 6830 Rankweil, zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00) zur Einsichtnahme durch die Genossenschaftsräte auf, insbesondere:
- der Jahresabschluss 2023 der Volksbank Vorarlberg e. Gen. nach UGB
- der Anhang zum Jahresabschluss der Volksbank Vorarlberg e. Gen.
- der Lagebericht der Volksbank Vorarlberg e. Gen.
- eine Kurzfassung des Revisionsberichtes
- Satzung der Volksbank Vorarlberg e. Gen.
Diese Generalversammlung als Sitzung des Genossenschaftsrates ist gemäß § 36 der Satzung beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder des Genossenschaftsrates anwesend oder vertreten ist. Gemäß
§ 36 Abs. 2 der Satzung kann im Falle der Beschlussunfähigkeit nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder des Genossenschaftsrates über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände beschlossen werden.
Der Vorstand der Volksbank Vorarlberg e. Gen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung unter vorstand@vvb.at