KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Klagenfurt, FN 99133 i
EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 17. Mai 2024, um 13.00 Uhr, in der Zentrale der Kelag, Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, stattfindenden 81. ordentlichen Hauptversammlung der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft eingeladen.
TAGESORDNUNG
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 mit Lagebericht sowie des Konzernabschlusses 2023 mit Konzernlagebericht samt konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung, des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 und des Vorschlages über die Gewinnverwendung
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
- Wahlen in den Aufsichtsrat
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 samt Prüferbestellung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen stehen gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 26. April 2024, unter www.kelag.at/aktiencenter mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Einsicht und zum Download für die Aktionäre zur Verfügung. Halten Sie hierfür bitte die Nummer Ihrer gültigen Aktienurkunde oder Ihre Wertpapierdepotnummer bereit.
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Kelag für das Geschäftsjahr 2023 mit Lagebericht
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des Kelag-Konzerns 2023 mit Konzernlagebericht samt konsolidierter nichtfinanzieller Erklärung
- Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5
- Zu Tagesordnungspunkt 4: Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG
Nachweisstichtag und Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung ausgeübt werden können, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 07. Mai 2024, 24.00 Uhr (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind weiters nur jene Aktionäre berechtigt, die sich für die Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig schriftlich oder in Textform anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am Ende des dritten Werktages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 14. Mai 2024, 24.00 Uhr, vorliegen. Die Anmeldung kann auf dem Postweg, per E-Mail, per Telefax oder auch über das Kelag-AktienCenter erfolgen:
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Corporate Finance and Sustainability
Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefax: +43 (463) 525-951498
E-Mail: aktienverwaltung@kelag.at
www.kelag.at/aktiencenter
Vertretung durch Bevollmächtigte gem. §§ 113 f AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Dieser nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden.
Die unterfertigte Vollmacht ist postalisch, per E-Mail im PDF-Format oder per Telefax an die Gesellschaft zu übermitteln:
KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Corporate Finance and Sustainability
Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefax: +43 (463) 525-951498
E-Mail: aktienverwaltung@kelag.at
Die Vollmacht muss bis spätestens 16. Mai 2024 um 16:00 Uhr bei einer der zuvor genannten Adressen einlangen. Alternativ erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz stehen unter services.kelag.at/AktienCenter/AKT_DSGVO zur Verfügung.
Klagenfurt am Wörthersee, am 19. April 2024
Der Vorstand